Einkommensteuererklärung, Kind 18 macht eine Ausbildung und wohnt noch bei uns. Was muss und kann ich angeben?

Hallo, unser Sohn (19) macht eine Ausbildung zum Maurer und wohnt noch bei uns. Wir bekommen auch Kindergeld.

Muss seine Ausbildungsvergütung irgendwo angegeben werden?

Nun habe ich gelesen das ich seine Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung mit absetzen kann da er selber noch keine Einkommensteuererklärung macht.

Denn wäre das ja für uns ein steuerlicher Vorteil obwohl er ja ganz gut verdient, oder sehe ich das falsch?

Danke

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Soweit ich weiß, kannst du SEINE KV und PV nur absetzen, wenn diese nicht direkt vom AG des Kindes einbehalten werden.

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Es scheint aber gekippt worden zu sein... 2019 gab's ein Urteil wonach es doch absetzbar ist.... Naja vlt. Gibt's hier noch jemanden mit besserer Infolage ....

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Es gilt nach wie vor, dass Du die Beiträge auch tatsächlich gezahlt haben musst.

https://www.vlh.de/familie-leben/kinder/versicherungsbeitrag-fuers-kind-absetzen.html

Grüsse
BiDi

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Je nachdem was er verdient, muss er eine machen.

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Nö. Sofern man nicht in Steuerklasse 3 oder 5 ist, keine Lohnersatzleistung bezogen hat und nur Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit hat, muss man keine EStK abgeben. Allerdings sollte man es dann tun. I.d.R. gibt es was wieder.

Grüsse
BiDi

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Stimmt. Aber dann kan er auch nichts wiederbekommen

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Sofern Du nicht die Kranken- und Pflegeversicherung für ihn bezahlst, kannst Du gar nix angeben.
Wenn Dein Sohn Steuern zahlt und etwas abzusetzen hat (z.B. die Wege zur Arbeit. Berufskleidung, Bücher, Bewerbungskosten) sollte er selber ein Einkommenssteuererklärung abgeben. In Eurer hat er nix zu suchen.

Grüsse
BiDi

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Da steht es aber anders, und selber brauch er keine machen weil er keine Lohnsteuer gezahlt hat. Oder sehe ich das falsch ???

https://www.steuertipps.de/kinder-familie-ehe/kinder-familie/krankenkassenbeitraege-der-kinder-doch-absetzbar

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Und hier steht auch noch was, ich habe aber leider nicht so viel Ahnung und weiß nicht ob ich da irgendetwas falsch rauslese......

https://www.buhl.de/steuernsparen/versicherungen-fuer-kinder-richtig-absetzen/

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dann verdient er ja eher wenig, ich würde mir das mit dem Kindergeld mal genau ansehen, nicht dass es komplett zurückbezahlt werden muss.
Seine Kranken-und Pflegeversicherung gehen von dem Auszubildendengehalt ab, was willst du da geltend machen.

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Hi,
Du schreibst, dass er ganz gut verdient, also möglicherweise zahlt er ja selbst Steuern. Dann kann er auch selbst eine Steuererklärung machen. Oder sich mal über Verlustvortrag schlau machen.
Ob ihr etwas von ihm absetzen könnt, weiß ich leider nicht. Mein Bauchgefühl sagt nein (aber das muss nichts heißen).

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Nein, soviel verdient er nun auch nicht. Steuern hat er nicht gezahlt.

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Dann kann er auch nichts absetzen.

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