Von Teilzeit in Elternzeit in 100% Elternzeit

Hallo zusammen, da ich mit der Suche nicht die passende Antwort gefunden habe, frage ich konkret nach.

Ich hatte 2 Jahre Elternzeit genommen. Dann rechtzeitig noch einen Monat verlängert. Jetzt habe ich gerade wieder angefangen zu arbeiten 20h/Woche (Teilzeit in Elternzeit). Habe ich ein Anrecht drauf wieder in Elternzeit zurück zu gehen? Oder bliebe mir nur die Kündigung?
Ich bin ungeplant frisch schwanger und möchte mir den Stress in der SS nicht antun. Zumindest nicht bis zum eigentlichen Mutterschutz. Ich würde gerne früher gehen.
Danke für euer Wissen!

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Grundsätzlich kannst Du mit sieben Wochen Vorlauf wieder auf 0 gehen. Ggf wär es für das zweite Elterngeld besser, weiter zu arbeiten.

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Wenn du nicht auf Geld angewiesen bist, dann kannst du das machen.
Denn so würdest du beim 2. Kind wohl nur den Mindestsatz an Elterngeld bekommen.

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BEEG:
(6) Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann gegenüber dem Arbeitgeber, soweit eine Einigung nach Absatz 5 nicht möglich ist, unter den Voraussetzungen des Absatzes 7 während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal eine Verringerung seiner oder ihrer Arbeitszeit beanspruchen.

Die Antwort ist also: ja, du kannst mit der entsprechenden Frist und wenn es kein zu kleiner Betrieb ist auch wieder auf 0 Std. zurück gehen. Wie lange geht denn jetzt deine Elternzeit, bis zum Beginn des MuSchu?

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Danke für eure Infos..
Zu deinen Fragen: es ist ein großer Betrieb. Meine aktuelle Elternzeit geht bis Februar 2023. Mutterschutz würde Ende September 2022 beginnen.
Ich hatte gelesen, dass Arbeitszeitänderungen möglich sind, hatte es aber so verstanden, dass ich zwischen 15 und 30 Wochenstunden bleiben muss. Wenn ich auf 0 runter könnte, wäre das super. Habe mir mal grob Elterngeld ausgerechnet..dafür lohnt der Stress nicht.

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Zu den 15-30 Stunden:
Auf dieses Wochenpensum hast du einen gesetzlichen Anspruch! Das bedeutet, dein AG kann von dir verlangen, dass du TZ in EZ für mindestens 15 Stunden kommst. Du kannst also nicht hingehen und sagen, du kommst nur für 10 Stunden pro Woche.
Wenn sich beide Seiten allerdings einig sind, gehen natürlich auch weniger Wochenstunden.

Auf 0 Stunden darfst du aber immer!