Moralische Frage: Bezüge Mutterschutz

Hallo liebe alle,

mein Mann und ich diskutieren gerade: Ich arbeite gerade TZ in EZ. Etwa einen Monat, bevor mein neuer Mutterschutz für Kind Nr. 2 beginnt, endet meine EZ. Innerhalb dieses Monats habe ich zudem 2 Wochen frei. Insgesamt ergibt sich, dass ich in diesem Monat ca. 10 Tage arbeiten würde.

Ich habe jetzt folgende Möglichkeiten:
1. Einen TZ-Antrag stellen mit dem gleichen Arbeitsumfang wie meine TZ in EZ.
2. Keinen TZ-Antrag stellen und für diesen Monat und alle Mutterschutzmonate volle Bezüge erhalten. Das macht ca 3 Monate Vollzeitbezüge mit entsprechenden Auswirkungen auf das EG. Wirklich Vollzeit arbeiten werde ich vmtl. nicht, so flexibel ist mein Arbeitgeber/Arbeitsumfeld nicht. Plus: Meinem direkten AG entstehen durch die Vollzeit keine finanziellen Nachteile. Dem Steuerzahler schon.

Ich denke, ich werde den TZ-Antrag stellen, weil man ja nie weiß, wie sich so eine Schwangerschaft entwickelt und ich bei einer stillen Geburt dann nicht in einen Vollzeitjob zurück möchte. Und ich würde mich auch irgendwie schlecht fühlen, weil ich natürlich mündlich mit meinem AG ausgemacht habe, dass ich dann TZ arbeite.

Aber trotzdem würde mich interessieren, wie ihr die Situation moralisch bewertet bzw. wie ihr euch verhalten würdet.
Zur Info: Ich würde bei Option 2 knapp 3000 Euro insgesamt mehr bekommen. Den positiven Effekt auf das Elterngeld nicht mitgerechnet.

Liebe Grüße!

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Ich würde die 10 Tage Vollzeit arbeiten….wen willst du was beweisen und wem was schenken? Da ist doch rein rechtlich alles in Ordnung und ich finde es moralisch überhaupt nicht verwerflich!

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sehe ich ganz genauso. Alle worst cases wie eine stille Geburt mit zu denken halte ich für Unsinn.

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ich frage mich, welche Moralfrage du dir stellst? Das ist Dein Recht, das ist die eindeutige Lage und so sind Deine Verträge, dass Du eben ab Datum X VZ angestellt bist, -- dass du dann eben wieder schwanger wirst, ist halt so.

wenn du in 3 Jahren dann wieder kommen willst, kannst Du dir DANN Gedanken machen, welchen TZ Antrag Du stellst, - vielleicht seid ihr in 3 Jahren auch auf die VZ Stelle angewiesen? -- machst du jetzt TZ fest, nimmst Du dir auch alle Optionen für in 3 Jahren übrigens, dann muss dein AG Dich auch nur zu den TZ Bedingungen wiedernehmen.
So hältst Du Dir alle Optionen einfach offen.

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Den Teilzeitantrag nach der Elternzeit musst du 13 Wochen vor Antritt stellen.

Option 1: Reichen dir zukünftig x Stunden zu y €/Stunde? Kannst du ggf. wieder aufstocken?

Option2: es sind 10 Tage Vollzeit, die schnell vorübergehen. Kann dein Mann ggf. die Betreuung übernehmen?
In der 2. EZ kannst du weiter überlegen, mit wie vielen Stunden du nach der 2. EZ einsteigen kannst.
Im Falle einer stillen Geburt (hoffentlich nicht) wärest du 8 Wochen plus die Wochen vor ET im Mutterschutz. Du könntest dann noch einen Antrag auf Verlängerung der EZ des 1. Kindes bzw. einen Teilzeitantrag stellen.

Ich wäre für Option 2, da du dir alle Möglichkeiten offen lässt.

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Selbstverständlich würde ich die 3000€ mitnehmen.

Wem gegenüber hast du Hemmungen? Ich versteh dein Problem irgendwie nicht.
Unser Leben wird immer teurer, überall explodieren die Preise, wir verschleudern Geld in zig positiven und noch viel negativen Projekten. Wer arbeitet und sich das ermöglicht, was ihm zusteht, ist noch lange kein Schmarotzer, der das System ausnutzt oder betrügt.

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Für mich wäre es ganz klar Punkt 2.
Der Grund: Ich bin selbst seit etlichen Jahren Steuerzahler und finanziere mit. Warum nicht auch für mich selbst?

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Meine TZ lief vor zwei Jahren pünktlich zum Mutterschutz aus und natürlich habe ich das Vollzeit Gehalt im Mutterschutz mitgenommen. (Damals noch Angestellte im ÖD).
Auf das Elterngeld hatte keine Auswirkungen, weil die zwölf Monate vor dem Mutterschutz zur Berechnung herangezogen werden. Ist das bei Beamtinnen anders? Mittlerweile bin ich auch verbeamtet.

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Soweit ich weiß, ist das anders. Die Bezüge laufen ja im Mutterschutz weiter und zählen daher in die Berechnung des EG rein.

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Ah, danke für die Info.
Dann nimm das VZ Gehalt auf jeden Fall mit. Als Mutter bzw. Eltern hat man noch genug finanzielle Einbußen, da kannst du ohne schlechtes Gewissen das volle Geld nehmen.

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Vielen Dank für eure Antworten und Einschätzungen. Weil die Frage nach meinen Hemmungen kam: Unter normalen, d.h. "unschwangeren" Umständen würde ich natürlich den Teilzeitantrag stellen, weil ich nicht Vollzeit arbeiten kann. VZ würde in meinem Fall nur gehen, weil es sich nur um ein paar Tage handelt. Ich habe das Gefühl, ich würde mir einen Vorteil verschaffen, weil die Situation es halt grad erlaubt. Wäre der ET einen Monat später, würde ich ganz selbstverständlich in TZ gehen...