Beschäftigungsverbot, Fehlgeburt, Kündigung

Hallo ihr lieben,

Ich weiß gerade nicht weiter und vielleicht könnt ihr mir etwas weiter helfen.

Ich war 2 Jahre lang in Elternzeit, als ich gerade wieder arbeiten wollte, durfte ich positiv testen.
Ich habe offen mit meinem Arbeitgeber gesprochen, er musste etwas schmunzeln, denn für ihn war klar das er mich nach der Elternzeit kündigen wird, da es gerade in dem Team gut läuft usw. Also hat er mir ein Beschäftigungsverbot gegeben, als ich nicht freiwillig gehen wollte 🤯 totales Drama gewesen.

So nun am Dienstag, hatte ich leichte Blutungen und bin dann abends ins Krankenhaus, rechnerisch wäre ich in der 12ssw (11+1) Laut Ärztin wäre das Baby ab der 9ssw stehen geblieben, also sich nicht weiter entwickelt. Kein Herzschlag 😥

Am Dienstag (5.4) habe ich nun den Termin zur Ausschabung.
Was danach auf mich zukommt ist ja nun klar, mein Arbeitgeber wird mir danach natürlich kündigen.

Nun zu meinen Fragen :
• Ab wann muss ich ihn darüber in Kenntnis setzen ?
• Muss ich das gleich am Dienstag tun, nach der Ausschabung? Oder jetzt schon ?
• Ich stehe in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, seit 2018.
• Stehe ich ab der 12ssw unter den Kündigungsschutz oder trifft das bei mir nicht zu, weil das Baby sich ab der 9ssw nicht weiter entwickelt hat ?
• steht mir ALG1 zu ? Oder eher nicht weil ich vorher in Elternzeit war ? Elternzeit hat am 01.03, also diesen Monat geendet.

Ich bin gerade echt fertig mit meinen Nerven und weiß nicht recht weiter, was ich als Nächstes machen soll oder was richtig und zulässig ist.
Er wird mir natürlich wieder sagen, das es ja das einfachste wäre, wenn ich kündige aber so einfach möchte ich es ihm dann natürlich auch nicht machen.


Danke im Voraus 😔

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Es liegt noch keine Fehlgeburt im arbeitsrechtlichen Sinne vor. Erst mit dem Zeitpunkt des natürlichen Abgangs oder eines Eingriffs z.B. Ausschabung ist der Fehlgeburtszeitpunkt definiert, selbst wenn der Fötus schon abgestorben ist. Eine Information ist also jetzt noch nicht notwendig. Du kannst auch mit ärztlichem Rücksprache auf einen natürlichen Abgang warten oder ggf. die Ausschabung verschieben. Da musst du die medizinischen Gründe mit deinem Arzt*In abwägen. Ist der erst nach der 12. Woche hast du Kündigungsschutz.

Siehe Bundesarbeitsgericht https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_Urteile_Diskriminierung_wegen_Kuendigung_diskriminierende_Kuendigung_Schwangerschaft_BAG_8AZR838-12.html dort wurde eine Kündigung für unzulässig erklärt da diese am Tag der Klinikeinweisung zur Ausschabung erfolgte.

Lies Absatz -10- da ist das gut erläutert in der Urteilsbegründung.

Wieviel Mitarbeiter hat das Unternehmen? Mehr als 10? Dann greift auch hier das Kündigungsschutzgesetz und es darf dir nicht einfach nach Lust und Laune gekündigt werden...
Gibt es einen Betriebsrat?
Bei Kleinunternehmen ohne Kündigungsschutz kannst du dich aber in diesem zeitlichen Zusammenhang auch zusätzlich auf Diskriminierung berufen siehe dem obigen Urteil.

Eine Kündigung einer Mitarbeiterin mit der Begründung das neue Team passt so gut ist rechtlich egal aus welcher Warte Kündigungsschutz oder Diskriminierung IMO rechtlich nicht haltbar.

Ich würde hier spätestens zu einem Fachanwalt raten um dich vollumfänglich beraten zu lassen.

Ansonsten nach dem Abort das Schwangerschaftsende melden und Arbeitsleistung anbieten. Im Falle einer Kündigung dann reagieren entweder mit anwaltlicher Hilfe oder selber Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Der Rechtspfleger am Arbeitsgericht formuliert dir die Klage, aber du musst selber wissen was du anklagst (Wiedereinstellung / Unwirksamkeit Kündigung, Diskriminierung usw)

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Ergänzung ALG1 steht dir auf jeden Fall zu, da du in der Elternzeit auch Anspruch erwirbst (Anwartschaft) je nach Dauer der Elternzeit berechnet sich das ALG aus deinem Gehalt wenn du innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 150 Tage davon Gehalt bezogen hast ansonsten bei längerer Elternzeit wird fiktiv berechnet anhand eines Durchschnittsgehalts.

https://www.comcave.de/magazin/neustart-in-den-job/arbeitslosengeld-nach-elternzeit/
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/arbeitslosigkeit/themen/beitrag/ansicht/arbeitslosigkeit/wenn-das-arbeitslosengeld-fiktiv-berechnet-wird/details/anzeige/#:~:text=Wann%20wird%20fiktiv%20berechnet%3F%20Um%20das%20Arbeitslosengeld%20zu,Arbeitsentgelt%2C%20dann%20wird%20noch%20ein%20Jahr%20dazu%20genommen.

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Hey, wow !
Danke für deine ausführliche Antwort und deine Mühe, vielen lieben Dank 💖

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Du musst den AG unmittelbar in Kenntnis setzen: "Eine Arbeitnehmerin, die dem Arbeitgeber das Bestehen einer Schwangerschaft mitgeteilt hat, ist verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten, wenn die Schwangerschaft vorzeitig endet (etwa aufgrund einer Fehlgeburt)"

Punkt zwei: Kündigungsschutz hätte nur bestanden, wenn du NACH der 12. SSW gewesen wärst. Dem ist aber nicht so. Also hast du keinen Kündigungsschutz:
"Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig. Dies gilt auch vier Monate nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche."

Zum Arbeitslosengeld bin ich nicht sicher, da möchte ich lieber nichts sagen, bevor es falsch ist.

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Danke dir für deine Antwort 💖
Da ich bislang nur Mündlich die Diagnose erhalten habe, reicht es dann aus, wenn ich ihn Dienstag nach der Ausschabung darüber informiere ?
Ich denke ja mal das ich ihm schriftlich etwas überreichen muss oder ?

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wenn ich lese "unverzüglich", würde ich davon ausgehen, du musst es ihm jetzt sagen. aber das weiß ich nicht genau, frag einen anwalt.

aber mal off topic, wenn ich was fragen darf: der embryo ist seit der 9. woche tot, warum wird da nicht eher ausgeschabt? oder hattest du schon blutungen? mir wurde damals gesagt, die ausschabung muß schnell gehen, da es sonst zu einer vergiftung führen könnte. allerdings hatte ich keine blutungen, daher die frage.

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