Urlaubsanspruch

Hallo. Ich hab eine Frage bezüglich Urlaub.
Wenn ich im September oder Oktober eine neue Arbeit (teilzeitstelle) beginne darf ich z.b. dann im Februar des Folgejahrens eine Woche Urlaub nehmen oder erst nach 6 Monaten? Oder ist das von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich? Danke euch schonmal für eure Antworten. Lg

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Jedes Unternehmern steht anders zu Urlaub in der Probezeit. Wenn die ersten Wochen und Monate gut verlaufen wollen aber die meisten, dass man schon mal Urlaub nimmt, ansonsten sammelt sich das ja sehr. Zudem darf man ja bei vielen auch keinen Resturlaub über den März oder April des Folgejahres mitnehmen.

Oft wollen die Unternehmen aber, dass man in der Probezeit nicht mehr Urlaub nimmt, als man sich schon „verdient“ hat. Sprich, du könntest im Februar nicht mehr Urlaubstage nehmen, als du von Oktober/November an schon gesammelt hast.

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in den meisten Arbeitsverträgen steht, dass duerst nach der Probezeit Anspruch auf Ulaub hast, das wäre dann ab März oder April

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Dort darf nur stehen, dass du nach Ablauf der Probezeit Anspruch auf den VOLLEN Urlaub hast, also auf den kompletten Jahresurlaub, obwohl dann erst ein halbes Jahr rum ist.
Rein rechtlich hast du definitiv immer Anspruch auf den Urlaub, den du zu dem Zeitpunkt schon erworben hast, also bei 24 Urlaubstagen z.B. 2 pro Monat.

Ob das vom Arbeitgeber gerne gesehen wird, ist natürlich eine andere Frage. Wenn dein Chef nicht möchte, dass du da Urlaub nimmst, ist es egal ob du rechtlichen Anspruch hättest- man kann dich ja in der Probezeit ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen, auch wenn man dann den nicht genommenen Urlaub ausbezahlt bekommt ;-)

Ich würde also einfach ganz freundlich und rechtzeitig beim Chef nachfragen, ob Urlaub zu dem Zeitpunkt okay ist oder nicht. Im Normalfall kann man da mit einem halbwegs anständigen AG immer eine Lösung finden.

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Meine Chefin will unbedingt, dass man schon in der Probezeit Urlaub nimmt. Sonst sammelt sich das viel zu stark an. Sprich mit dem Arbeitgeber, wie es gewünscht ist.