Elterngeld 2. Kind bei Mischeinkünften

Hallo zusammen, ich bräuchte bitte mal eure Unterstützung zum Thema Elterngeld fürs 2. Kind.

Hier die Eckdaten:
-Ich hatte vor der Geburt Mischeinkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit und aus gewerblicher Tätigkeit
-Kind 1 geboren Ende August 2021
-12 Monate Basiselterngeld mit 1.800€ (letzte Zahlung war im August 2022)
-Bemessungszeitraum für EG war 2020
-EZ 2 Jahre beantragt
-seit Beginn der EZ keine Einkünfte

Könnte mir bitte jemand sagen wie hoch das Elterngeld beim 2. Kind wäre und welcher Bemessungszeitraum zugrunde gelegt wird wenn:

Fall 1:
a) Das 2. Kind vor Ende der EZ 08/2023 geboren wird und ich bis dahin keine Einkünfte habe?
b) Bzw. wenn ich in Teilzeit während der EZ noch dieses Jahr beginnen würde zu arbeiten?

Fall 2:
Das 2. Kind nach Ende der EZ 08/2023 geboren (zwischen 09 und 12/2023) wird?

Fall 3:
Das 2. Kind im Jahr 2023 oder später geboren wird? Und ich in TZ während der EZ arbeite?

Ich hoffe ihr versteht was ich meine.

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Ich setze mal voraus das dein Gewerbe noch existiert (auch wenn du keinen Gewinn erwirtschaftest).
Dann sind die Bemessungszeiträume immer die Abrechnungsjahre (steuerlich) also im Normalfall das Kalenderjahr.

Bemessungszeitraum sind immer 12 Monate vor Geburt. Ausklammerbar sind der Mutterschutz -> Verschiebung Bemessungszeitraum auf 12 Monate vor Mutterschutz und Elterngeldbezug (max 14 Monate).
Elternzeit spielt dabei keine Rolle.

Bemessungszeitraum 12 Monate ist bis 31.12.2023 dann durch die Selbständigkeit das Jahr 2022... Da 2022 und 2021 noch Elterngeld bezogen wurde ... Verschiebung des Bemessungszeitraum auf 2020 -> gleiche Berechnung wie bei Kind 1

Fall 1:
a) Das 2. Kind vor Ende der EZ 08/2023 geboren wird und ich bis dahin keine Einkünfte habe?
Bemessungszeitraum 2020

b) Bzw. wenn ich in Teilzeit während der EZ noch dieses Jahr beginnen würde zu arbeiten?
Bemessungszeitraum 2020

Fall 2:
Das 2. Kind nach Ende der EZ 08/2023 geboren (zwischen 09 und 12/2023) wird?
Bemessungszeitraum 2020

Fall 3:
Das 2. Kind im Jahr 2023 oder später geboren wird? Und ich in TZ während der EZ arbeite?
Bemessungszeitraum 2020 bei Mutterschutzbeginn bis spätesten 31.12.2023

Fall 4: Mutterschutz beginnt im Jahr 2024:
Bemessungszeitraum 2023


Fall 6: Existiert das Gewerbe nicht mehr (abgemeldet und steuerrechtlich erledigt ist der Bemessungszeitraum 12 Monate vor Mutterschutz... Der Zeitraum Mutterschutz und bis zu 14 Monate EG-Bezug wird ausgeklammert und Monate von davor herangezogen:
Bedeutet ab Mutterschutzbeginn in 09/2023 wäre der Bemessungszeitraum 9/2022 - 8/2023 und das Einkommen (ggf TZ ) fliesst als Durchschnittsberechnung für die 12 Monate ein. Monate ohne Einkommen zählen mit 0€.
Würde in dem Fall dein Mutterschutz bis spätestens 08/2023 beginnen dann müsste 1 Monat von vor dem Mutterschutz des ersten Kindes herangezogen werden. Da dieser dann wieder im Bereich der Mischeinkünfte liegt würde sich der Bemessungszeitraum auch hier auf das Kalenderjahr 2020 verschieben....

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Hi ich hoffe ihr lest das hier noch ☺️

Ich habe eine gleiche / ähnliche Frage.
Mein kleiner kam 02.2021 auf die Welt. Ich beziehe bis Dezember 2022 Elterngeld und bin bis Februar in elternzeit.
Da ich aber nun erneut schwanger bin, und ich ein Gewerbe anmelden wollte um selbstgemachte zu verkaufen, zählt dann für mich auch, 2020? Bzw 2019 da ich in 2020 schon in Mutterschutz war?

Danke schon mal ☺️