Anspruch auf Urlaub/keine Kürzung vollzogen

Hallo,

vielleicht ging es ja jemanden genauso.

Ich bin derzeit noch in Elternzeit (seit Ende dez. 19), habe nun einen Aufhebungsvertrag vor mir liegen. Soweit so gut, mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bin ich im Reinen.

Als ich schwanger wurde, kam ich direkt ins BV und habe davon noch 35 Tage Resturlaub, diese werden mir ausgezahlt.

Nun ist es so, dass mein Arbeitgeber bis jetzt nicht sein Recht auf Urlaubskürzung in Anspruch genommen hat.
Ist es richtig, daß mir nun der Urlaub aus der Elternzeit auch als Urlaubsabgeltung zu steht?

Grüße und danke!

1

Wenn er nicht darauf hingewiesen hat, dann ja.

2

Wenn es auch nicht im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag oder ähnlichem steht, dann ja.

Hast du denn etwas neues? Mit dem Aufhebungsvertrag endet ja auch deine Elternzeit und die kostenlose Krankenversicherung.

3

Bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses kann er auch jetzt noch kürzen. Nach Beendigung nicht mehr, aber in der Regel enthält jeder Aufhebungsvertrag eine sogenannte Erledigungsklausel "Hiermit sind alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, [...] erledigt.".
Wenn du das unterschreibst, wird es mit dem Urlaubsanspruch schwierig.

4

Steht nichts in der Art drinnen.
Bloß wann das Arbeitsverhältnis endet und die Kündigungsfrist entfällt