Teilzeittätigkeit und Kleinunternehmen

Hallo zusammen, evtl kennt sich ja wer aus bevor ich stundenlang rum telefonieren muss!

Ich bin beruflich Tätigkeit in Teilzeit (sozialversichert) in einem Supermarkt. Nun stelle ich zuhause Dekoartikel aus Holz her und möchte neben meiner Teilzeittätigkeit ein Kleinunternehmen anmelden.

Ich mache mir da aber total den Kopf, darf ich als Kleinunternehmerin auch bis zu einer Grenze von 520€ steuerfrei verdienen oder werden beide Einkommen zusammen gefasst und zusammen versteuert?

Wirkt sich das auch auf meine Krankenversicherung?

Vielleicht weiß ja wer was 🤩 viele Grüße !

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Ich bin weder Steuerberater, noch Jurist oder so, daher sind meine Aussagne natürlich mit Vorsicht zu genießen, war aber selbst einige Zeit nebenberuflich selbstsändig so dass ich denke einige Fragen beatnworten zu können:

Ich denke was du machst (künstlerische Arbeit) würde untern den Bereich freiberufliche Tätigkeit fallen was vieles schon mal einfacher macht weil du dafür kein Gewerbe anmelden musst (sondern eine freiberufliche Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt anmeldest). Die Kleinunternehmer-Regelung (also keine USt.) ist davon unabhängig.

Solange deine selbstständige Tätigkeit ganz klar nebenberuflich ist (also dein Haupteinkommen ist deine Teilzeitstelle) hat das keine Auswirkung auf deine Sozialversicherungen. Du musst für deine selbstständige/freiberufliche Tätigkeit eine Steuererklärung abgeben (EÜR würde ich empfehlen) auf deren Grundlage dann ein Steuerbescheid erfolgt. Wenn dein Einkommen aus der Selbstständigkeit sehr gering war, fallen keine Steuern an (ob es genau 520€ pro Jahr waren weiß ich gerade nicht auswendig).

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Leider stimmt das geschriebene über mir absolut nicht.

Du MUSST ein Gewerbe anmelden und vorher beim Bauamt sogar nachfragen ob du es darf, danach fragst du den Vermieter (wenn vorhanden) und danach den Arbeitgeber.
Es dann solltest du das Gewerbe anmelden. Danach kommt die steuerliche Erfassung, Berufsgenossenschaft, IHK/HWK, Versicherungen, Rechtstexte, Verpackungslizenz, evtl Lizenzen etc pp

Das Gehalt von deinem Teizeitjob und deiner Selbstständigkeit werden zusammengerechnet. Und bezahlst auf dein Einkommen aus der Selbstständigkeit auch Steuern (wenn du Gewinn machst). Du muss jedes Jahr eine Steuererklärung machen und reichst für dein Gewerbe eine Einnamen-Überschussrechnung mit ein.
Im eigentlichen Sinne gibt es auch kein Kleinunternehmen. Du nutzt steuerlich nur die Kleinunternehmerregelung. Ansonsten ist es eine Selbstständigkeit wie alle anderen auch.

Du solltest dich zudem vorher schlau machen, ob du mit deiner Tätigkeit nicht in die HWK fällst. Dort musst du dann nämlich auch noch Beiträge bezahlen.

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Was ich vergessen habe: Du hast einen Steuerfreibetrag von 9.984€/Jahr. Hier werden aber wie geschrieben alle Einkünfte (selbstständig und nicht selbstständig) zusammen gerechnet.
Wenn du also bereits in deinem Teilzeitjob monatlich 832€ verdienst, bist du schon drüber.

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Also so pauschal würde ich das nicht sehen. Wenn man das Herstellen von Dekoartikeln in Handarbeit als künstlerische Tätigkeit bewertet dann ist es eine freiberufliche Tätigkeit und man muss eben KEIN Gewerbe anmelden. In dem Fall muss man eben auch NICHT bei der Berufsgenossenschaft, IHK, HWK, etc. vorstellig werden.

Wenn das hier hingegen nicht zutrifft, also keine künsterlicher Tätigkeit ist sondern als Handwerk eingestuft wird, dann wiederum hast du natürlich völlig recht. Man kann aber durchaus geschickt argumentierne und in Richtung küsntlerische Tätigkeit auslegen bei der Tätigkeitsbeschreibung (in dem man z.B. eben nicht von Dekoartikel aus Holz spricht sondern das auf die künstlerisch-kreative Ebene hebt). Bildhauerei z.B. ist eben regelmäßig auch KEIN Gewerbe sondern eine freiberufliche Tätigkeit.

Die Abgrenzugn zwischen Handwerk und Kunst ist also in vielen Bereichen überhaupt nicht so klar wie du es hier beschreibst und beschäftigt regelmäßig Gerichte. Ich finde, man kann es ruhig mit einer Anmeldung als freiberuflichen Tätigkeit versuchen. Wenn diese abgelehnt wird kann man immer noch den Weg über ein reguläres Gewerbe gehen. Daher finde ich die Behauptung dass das alles "so absolut nicht" stimmt gewagt.

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