Entgelt während Beschäftigungsverbot wenn währenddessen Elternzeit endet

Bei einer erneuten Schwangerschaft würde ich aufgrund einer sehr komplizierten ersten Schwangerschaft recht schnell ins Beschäftigungsverbot kommen. Das Entgelt während des Beschäftigungsverbots wären dann ja die letzten 3 abgerechneten Monate. Was passiert wenn während des Beschäftigungsverbots die Elternzeit endet? Wird dann das Entgelt erhöht wie vor der Elternzeit?

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Hallo.

Interessante Frage.
Den Fall hatte ich in der Lohnbuchhaltung noch nicht.

Jedoch könnte ich mir vorstellen, dass das Lohnprogramm das Gehalt im BV wieder hochnimmt auf Vor-Elternzeit-Niveau. Beide Fehlzeiten parallel gehen nicht einzutragen.
Und soweit ich weiß, könntest du die Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beenden, wenn dem so wäre, um die vollen Mutterschutzbezüge (Krankenkasse und AG-Zuschuss) zu erhalten. Außerdem würdest du ja ohne BV wieder normal arbeiten und würdest auch dein normales Gehalt bekommen.
Aus diesen Gründen denke ich, dass ein Hochsetzen nur logisch ist.

Was ein Graubereich ist, wäre die vorzeitige Beendigung der Elternzeit, um ins BV zu gelangen. Aber irgendwie kommt das in der Praxis durchaus vor.

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Arbeitest Du in der Elternzeit? Ansonsten würde ein Beschäftigungsverbot und der damit verbündende bürokratische Aufwand keinen Sinn machen. Wenn während der Schwangerschaft die Elternzeit enden, tritt Dein alter Vertrag wieder in Kraft, was eine dauerhafte Änderung der Bezüge bedeutet und damit würde das aktuelle Gehalt berücksichtigt werden.

Grüsse
BiDi

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Das BV bekämst du ja nur, wenn du auch tatsächlich arbeiten würdest. Wenn du ohne Teilzeit in Elternzeit bist und deine Elternzeit endet, lebt dein Vertrag von vor der Elternzeit wieder auf. Du bekämst im Falle eines BVs dann das vertraglich vereinbarte Gehalt.
Wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeitest und dann ein BV bekommst, bekommst du während dieser Tätigkeit das Teilzeitgehalt. Endet währenddessen deine Elternzeit, bekommst du nach Ende der Elternzeit dein Gehalt, was du auch ohne BV bekommen würdest.

Vorzeitig die Elternzeit beenden um ins BV zu gehen, geht übrigens nicht.