Resturlaub aus Vollzeit in Teilzeit während der EZ nehmen Differenzbetrag

Hallo zusammen,

ich habe noch Resturlaub den ich in Vollzeit 35 Stunden (5 Tage x 7 Std) erworben habe. Jetzt arbeite ich während der EZ in Teilzeit 3 Tage x 6 Stunden pro Woche. Ende Dezember hatte ich nun 4 alte Urlaubstage genommen und war der Ansicht, dass mir die 1 Stunde pro Urlaubstag mit meinem Vollzeitstundensatz zusätzlich vergütet wird. Heute kam die Januar Abrechnung und es war keine Nachberechnung enthalten. Sehe ich das richtig, die 1 Stunde pro Urlaubstag steht mir doch zu oder? Ich hab ja schließlich den Urlaub auch mit 7 Stunden täglich erworben. Falls ich Recht habe, hat jemand die Gesetze dazu? Dann kann ich das gleich der Personalabteilung vorlegen.

Vielen Dank

Bearbeitet von Resturlaub
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Hallo,

versuche gerade mitzukommen.
Bei mir sind Vollzeit 39,5 bis 40 Std. Und wenn ich 7 Stunden pro Tag arbeite, werden mir zudem 0,5 Std. abgezogen als Mittagspause.

Arbeitest du eine 5 oder eine 6 Tages Woche?

Das spielt in die Berechnung auch noch mit ein...

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Ich arbeite jetzt 3 Tage x 6 Stunden pro Woche = 18 Stunden , davor 5 Tage x 7 Stunden.

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Bin immer noch irritiert, da du schreibst VOLLZEIT bei 7 Std. Meiner Auffassung nach ist das auch Teilzeit und dementsprechend muss der Urlaubsanspruch aus der Zeit mit 7 Std. auch schon ins Verhältnis zu der damaligen Teilzeit gesetzt werden und der jetzige Urlaub dann nochmal davon ins Verhältnis auf die neue Teilzeit 🤔

Bearbeitet von vorblida
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Hallo, ich hatte das so ähnlich. Ebenfalls IG-metall.
Ich habe den urlaub auch während der Teilzeit in EZ aufgebraucht bzw auch müssen.
Habe damals an die PA nur eine Mail geschrieben, dass der Vollzeiturlaub nach meinem Kenntnisstand auch als solcher zu vergüten ist. Die PA hat dann selbst recherchiert und mir nachträglich die entsprechenden stunden nach gezahlt. Hat zwar gedauert, aber das lag eher am gesamten Arbeitsvolumen in der Abteilung.

Wenn du deiner PA was mitschivken willst, würde ich das nehmen:

"Mit Urteil vom 20. März 2018 (9 AZR 486/17) hat das BAG entschieden, dass der in der Vollzeit erworbene Urlaubsanspruch entsprechend der Vollzeittätigkeit vergütet werden muss, wenn er vom Mitarbeiter im Zeitraum der Teilzeitbeschäftigung in Anspruch genommen wird."

Viel Erfolg

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Super ich danke dir. Ich werde das gleich mal meiner Personalabteilung schicken, mal schauen was die antworten werden, aber das ist schon mal gut zu wissen, dass mir die 1 Stunde pro Urlaubstag noch zusteht.

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Darf ich fragen, ob die den Vollzeit Urlaub umgerechnet bekomme hast in Teilzeit?
Ich hatte eine vollzeitstelle vor der Elternzeit und mochte kin in den letzten drei Monaten Teilzeit arbeiten und dort meinen resturlaub nehmen, allerdings wurde mir gesagt, dies sei nicht möglich. Im Internet habe ich gelesen dass dies wohl möglich jst, weißt du das vielleicht?