Elterngeld und Steuern

Hallo Zusammen,

im Sommer erwarten wir unser Baby. Aktuell sind mein Mann und Ich in den Stkl. 3/5 - laut Steuerrechner auch so besser.

Wenn ich aber ab dem Sommer Elterngeld beziehe, wird es doch darauf hinaus laufen, dass mit einer hohen Steuernachzahlung zu rechnen ist oder?

Könnte man nach der Geburt auch sagen man geht in 4/4 um das Ganze ein wenig abzufangen?!

Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben.

Danke

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Die Steuerbelastung an sich ist immer gleich. Also es hat keinen Einfluss wie viel Steuern ihr insgesamt zahlt egal in welcher SteuerklassenKombination ihr seid.

Sprich es ist eher die frage, ob ihr es direkt zahlen wollt oder eben über die vermutlich Nachzahlung, weil bei 3/5 das Gehalt deines Mannes steuerlich bevorzugt wird, gehen wollt.
Also ja bei 4/4 müsstet ihr vielleicht weniger nachzahlen.
So als Laie grob umrissen 😅

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Bist du in Steuerklasse 3 oder 5? Das ist aus deinem Post nicht ganz klar, wenn du in 5 bist und nicht den Maximalbetrag an Elterngeld bekommst, lohnt es sich vermutlich die Steuerklasse zu ändern. Denn das Elterngeld (und auch der Arbeitgeberanteil im Mutterschutz) berechnen sich nach dem netto Einkommen, wenn du weniger Steuern zahlst, bekommst du dann mehr. Das Geld was dein Mann dann mehr Steuern zahlt, bekommt ihr über die Steuererklärung zurück.

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Ergänzend zu den korrekten Antworten die bereits gegeben wurden.

Ob es zu einer Nachzahlung bei der jeweiligen Steuervorauszahlung (was anders regeln ja die Steuerklassen nicht) kommt ist pauschal schwer zu sagen, da es zu viele Einflussfaktoren gibt (genaue Höhe der Einkommen, Höhe der progressionsvorbehaltenen Einkommen wie Mutterschaftsgeld und Elterngeld, Zeitraum in dem diese bezogen werden im Vergleich zum Resteinkommen bzw der Steuerlast und bereits erfolgten Vorauszahlung innerhalb des jeweiligen Jahres, weitere Abzugs/Absetzmöglichkeiten), das kann man einfach nur mal mit den Daten die man hat mit dem Steuerprogramm durchrechnen oder durchrechnen lassen. Dann kann man entsprechend gegensteuern und entweder die Steuerklasse anpassen oder die grobe Höhe wissen und einfach monatlich Betrag X zur Seite legen.

Angenommen du hats die Steuerklasse 5 dein Mann die 3 dann fällt ab Bezug von Mutterschaftsgeld und EG die Vorauszahlung von Steuern deinerseits weg und dein Mann zahlt in der 3 nur gering ein. Nun ist aber von den genauen Einkommenshöhen abhängig ob und wieviel Steuerlast durch den Progressionsvorbehalt überhaupt mehr entsteht. Hast du bereits 6 Monate in der Steuerklasse 5 recht viel Steuern vorausgezahlt, kann sich das gut und gerne ausgleichen sind es nur 2 Monate gewesen eher nicht.

In der 4 zahlt dein Mann dann monatlich etwas mehr Steuern voraus, das kann natürlich eine mögliche Nachzahlung verhindern oder verringern, es gibt aber viele die trotzdem nichts nachzahlen mussten sondern nur etwas weniger zurückbekommen haben.


Ich würde euch empfehlen das du sogar in die 3 wechselst wenn du es nicht bereits bist. Das wird jetzt für das Elterngeld schon zu spät sein aber der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber errechnet sich aus dem Netto der 3 Monate vor Mutterschutzbeginn! Danach kann man pauschal wieder in die 4 oder man rechnet es mal konkret durch was günstiger ist um keine Nachzahlung zu haben,

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Egal welche Steuerklasse ihr wählt zahlt ihr immer die gleichen Steuern. Mit Steuerklasse 4/4 könnt ihr allerdings die Höhe einer eventuellen Steuernachzahlung verringern da ja das Jahr über bereits höhere Steuern abgeführt wurden. Lohnersatzleistungen wie Elterngeld und Mutterschaftsgeld selbst sind steuerfrei, die unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt, erhöhen also den Steuersatz. Wie lange möchtest du in Elternzeit bleiben? Eventuell könnte es Sinn machen Elterngeld Plus zu beantragen um den Progressionsvorbehalt dieses Jahr niedrig zu halten.

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Hallo Zusammen, danke für eure Antworten.

Schönes Wochenende