Elternzeit_Elterngeld verlängern

Hallo,

ich brauche einmal Hilfe. Fakten:

- bin alleinerziehend, mir stehen also 14 Monate EG zu?!
- Kind ist im Mai geboren
- angemeldet bei AG bis jetzt nur ein Jahr EZ
- Erzeuger nimmt keine EZ
- angemeldet mussten erstmal 12 Monate, weil ich noch verheiratet war

Kann ich jetzt bei meinen AG beantragen, die zwei zusätzlichen Monate LM 13+14. Also das ich Mitte Juli wieder arbeiten gehe oder muss ich TZ arbeiten in den zwei Monaten? Bekomme ich dann noch EG für die zwei Monate?

Kennt sich jemand aus? Bei der EG Stelle ging heute telefonisch niemand ran.

Danke Euch.

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Du kannst deine EZ verlängern, aber nur wenn dein AG zustimmt. Denn mit der ersten EZ-Anmeldung legt man sich leider für die ersten beiden Lebensjahre des Kindes fest.
Aber auch einer Teilzeitarbeit müsste ja dein AG zustimmen, daher wirst du da das Gespräch suchen müssen.

Wenn ihr euch dann einigt kannst du noch den Rest des EG beantragen.

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Danke für Deine Antwort.

Ich werde mal ins Gespräch gehen mit meinem AG.
Gibt es welche, die ablehnen? :( Das wäre echt schade. Habe damals nicht daran gedacht, länger zu beantragen, da ich soviel um die Ohren hatte.

LG

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Ob das auch welche ablehnen lässt sich sicher nicht pauschal beantworten. Wenn sie eine Vertretung haben die noch länger bleiben kann vielleicht nicht. Wenn sie der schon gekündigt haben oder keinen gefunden hatten und eh schon seit einem Jahr auf dem Zahnfleisch gehen vielleicht schon.

Und willst du danach wieder Vollzeit einsteigen? Wenn nicht solltest du sogar versuchen viel länger EZ zu nehmen und direkt das Thema Teilzeit in Elternzeit mit besprechen.

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Ez kannst du unabhängig vom Vater 3 Jahre nehmen.

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Du verwechselt das mit EG.

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Es gibt ja mittlerweile auch eine Änderungsfunktion, so dass du nicht immer mehrere kurze Kommentare schreiben musst.
Nur so als Hinweis..

Davon mal ab, dass du den Text nicht wirklich aufmerksam gelesen hast, da es auch um die elternzeitanmeldung beim AG geht und eben das Elterngeld, wenn man Alleinerziehend ist.

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Sie hat geschrieben, das der Erzeuger keine Ez nimmt. Das hat mit ihrer Ez und ihrem EG nichts zu tun.
Sie verweist in ihrem Thread extra darauf, daß sie deswegen nur 1 Jahr Ez angemeldet hat.

Das ist mir bewusst mit dem korrigieren.

Bearbeitet von Puschel74
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Beim AG meldest du das EG nicht an, nur die Ez.
Da du nur 1 Jahr angemeldet hast, kann er auch ablehnen und du müsstest am 1 Geburtstag wieder arbeiten gehen.