Riesterbescheinigung

Hallo zusammen,

ich habe gestern unsere Steuererklärung fertig gestellt (analog).
Die Bescheinigung für die Riesterbeiträge habe ich noch nicht. Muß man die
überhaupt noch dazu legen? Ich gebe das bereits seit vielen Jahren an, hatte die
Bescheinigung auch immer dabei. Die Zahl ist eh immer dieselbe.
Auf dem entsprechenden Formular kann man die Zahl ja nicht mehr eingeben (früher schon), da ist ja
nur noch irgendwo ein Haken für „unmittelbar begünstigt“.
Also warten oder ohne abschicken?

LG
Merline

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Hallo, das kann man so pauschal nicht beantworten. Wenn Du in deinem Vertrag über den Zulagenantrag bereits hohe Kinderzulagen bekommst, wird ggf. keine Steuererstattung über die Einkommensteuererklärung mehr ausgezahlt. Dann müsstest Du das gar nicht angeben. Evtl. gibt der Steuerbescheid vom Vorjahr Aufschluss. Ansonsten würde ich grundsätzlich dazu raten, die Bescheinigung beizulegen. Die gezahlten Beiträge würden sonst wohl nicht anerkannt werden.
VG

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Man muss gar keine Belege mehr dazu legen ggf. Wird irgendwas nachgefordert, hatte ich bisher nur einmal für ne Handwerkerleistung.. Du hast ja die Vertragsnummern, das wird automatisch übernommen. Ich hoffe, das macht nicht jedes FA anders

Bearbeitet von fly-kat
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Generell herrscht eine Beleg vorhalten Pflicht und keine Pflicht der Belegabgabe mehr.

Außerdem wird das FA die Daten vom Riestervertrag elektronisch bekommen haben und kann da dann dem Abgleich mit den angegebenen Daten machen.


Eine Frage habe: wieso machst du das noch analog?