Vater -Elterngeldantrag - 2. Monat später beantragen?

Hallo zusammen,

Ich weiß leider nicht in welches Forum das ganze gehört.

Mein Partner wird im Sommer und im kommenden Jahr jeweils einen Monat Elternzeit nehmen. Mit dem AG ist geklärt, dass der zweite Monat entweder Januar-Februar stattfindet oder zwischen Februar-März. Das ganze hängt vom Kitaplatz ab.


Kann mein Partner jetzt einen Elterngeldantrag für den Monat im Sommer beantragen und dann nochmal später einen für das nächste Jahr? Oder muss er beide Monate jetzt schon beim ersten Antrag angeben?

Beim Antrag auf eltenrzeit musste er ja schon den zweiten Monat angeben, aber wie sieht es eben beim Elterngeld aus?

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Beim Elterngeld muss er auch zwei Monate angeben weil er ja sonst gar keinen Anspruch hat. Den kann man aber später nochmal ändern ☺️

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Hey!
Ich häng mich da mal ran, wir haben ähnliche Überlegungen.

Ich hab unseren Elterngeldantrag die Tage schon mal soweit es ging vorausgefüllt: Man soll da ja schon wohl direkt die Lebensmonate eintragen, die der Vater nimmt. Aber wie genau das abläuft, wissen wir leider auch nicht. Vielleicht kann hier ja irgendwer helfen, der das schon durch hat. Dann sind wir auch ein bisschen schlauer :-)

Man muss ja Gehaltsabrechnungen abgeben. Und deshalb haben wir das nun so verstanden, dass man für den Monat im nächsten Jahr die Gehaltsabrechnungen noch nachreichen muss, wenn’s so weit ist. Da das Elterngeld sich ja aus dem Verdienst der letzten 12 Monate berechnet.

Wäre cool, wenn jemand mehr weiß und hier Klarheit schaffen kann :-)

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Liebe Lea,

der Vater gibt zusammen mit dem Antrag die Gehaltsabrechnungen von den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes ab. Der daraus berechnete Durchschnitt gilt auch für den Elternzeitmonat im nächsten Jahr, nachreichen muss man da nichts mehr :)

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Ah super! Danke! Vielen, vielen Dank!

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Elterngeld gibt es nur, wenn mind 2 Monate genommen werden.
Ihr könnt allerdings jeden Monat, der noch nicht ausbezahlt wurde, jederzeit bei der Elterngeldstelle ändern.

Zusätzlich ist noch wichtig, daß es sich immer um Lebensmonate handelt für die ihr Elterngeld bekommt. Somit nicht für den "Februar" sondern wenn euer Kind zb am 17.5. geboren ist, Elterngeld vom 17.2.-16.3.
Elternzeit, was beim Arbeitgeber genommen wird, ist Taggenau. Das könnt ihr auch für 13.2.-25.2. nehmen :D aber dann gibt's kein Geld bzw wird verrechnet

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Ja genau das andere wissen wir alles :)

Wenn man den Monat später noch ändern kann ist das ja super :) danke dir!