Beziehungs Trennung -Streit ums erbe

Hallo, mein ex partner (kein Ehepartner/keine eingetrangene Partnerschaft) hat vor vier Jahren Geld von seinem verstobenem Vater geerbt.

Wir hatten immer ein gemeinsammes Konto (keiner hatte ein eigenes) .
Das Geld (10.000€ Erbe) hat er dadrauf gezahlt. Er hat es in unsere Haushaltskasse (Konto) freiwillig eingezahlt "weil wir ja eine Familie sind".
Das Geld ist inzwischen nicht mehr vorhanden , da es für verschiedenes wie Urlaub usw draufgegangen ist.



Seit zwei Wochen sind wir getrennt und er fordert die hälfte zurück.

Werd ich ihm 5.000€ zurückzahlen müssen?

1

Nein. Sonst müsstet ihr so und so alles gegeneinander aufrechnen. Wer was und wie viel auf das Konto eingezahlt hat und wofür es ausgegeben wurde.

Ging dein Gehalt da auch drauf?

2

Ja meins und seins

3

Nachdem ihr sein Erbe sozusagen gemeinsam mit seinem Einverständnis verbraten habt, kann er nicht im Nachhinein Rückforderungen an dich stellen.

Wie gesagt. Dann müsstet ihr ja sämtliche Geldein- und ausgänge des Kontos aufrechnen.
Würdest du das Konto bis zum Anschlag überziehen, müsste er ja auch mit dafür grade stehen, oder?

weitere Kommentare laden
7

Er hat das Geld freiwillig in den gemeinsamen Topf geworfen und sich nicht vertraglich abgesichert.
Damit hat er keine Ansprüche gegen Dich. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist das Geld ja quasi " verlebt" worden und es wurde davon nichts angeschafft.Ob Du Dich moralisch verpflichtet fühlst, ihm wenigstens einen Teil zurückzugeben, musst Du entscheiden.

9

Vor vier Jahren hat er das Geld geerbt.

Vor 16 Jahren hat er gut verdient, dan job verlobten/sich nicht bemüht wieder ins Arbeitsleben einzusteigen.


Ich hab in den letzten 3 jahren PRO JAHR min 5000€ zusätzlich (Überstunden,weihnachtsgelder, Urlaubsgeld, zusatzprämien) in die Haushaltskasse gebracht. Deshalb seh ich es nicht ein.

10

Er hat seit 16 (!) Jahren nichts mehr zum Familieneinkommen beigetragen und will jetzt 5000 Euro von dir? #schock

weiteren Kommentar laden
8

Nicht ein Cent steht ihm zu, ggf. mit dem vorhandenen Hausrat müsst ihr gucken.

11

Tja er hätte halt vorher überlegen müssen für was und mit wem er sein Geld ausgibt.