Steuerklasse wieder wechseln. Wann?

Hallo!

Ich finde vieles zur Steuerklasse vor der Elternzeit, aber nicht wann ich wieder zurück wechseln soll.

Also ich habe im August in Steuerklasse 3 gewechselt und gehe Ende Juni in den Mutterschutz. Kann ich ab Juli wieder wechseln (Mann 3, ich 5 oder auch 4/4. sind uns noch nicht ganz sicher). Wann ist der beste Zeitpunkt? ET ist am 10.8.

Hat die Steuerklasse Auswirkungen auf das Mutterschutzgeld?
Falls ich noch Urlaub nach dem Mutterschutz nehmen möchte und das Elterngeld erst ab November ausgezahlt wird, wäre 4/4 sicher schlauer und dann ab Januar 3/5. Funktioniert das? Einmal im Jahr darf man ja wechseln.

Falls noch interessant: das Elterngeld wird auf 1 Jahr ausgezahlt.

Ich würde mich hier über fachkundige Hilfe wirklich freuen!

Viele Grüße

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Hi ich versuche mal deine Fragen zu beantworten.

Ja, du kannst im Juni (der Wechsel wird immer erst im Folgemonat wirksam) für den Juli die Steuerklasse bereits wechseln.

Ja, die Steuerklasse hat Auswirkungen auf dein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. In deinem Fall einen positiven, weil der Zuschuss aus dem Durchschnittsnetto der letzten 3 Monaten vor der Mutterschutzfrist berechnet wird. Da du in Stk. 3 warst/bist, ist natürlich dein Zuschuss entsprechend höher. Bedenke nur, dass der Zuschuss, das Mutterschaftsgeld, das Elterngeld dem Progrossionsvorbehalt unterliegen.

Ich würde dir nicht empfehlen nach dem Mutterschutz Urlaub zu nehmen, da dies wahrscheinlich beim Elterngeld angerechnet wird, genau kann ich dir diese Frage aber nicht beantworten.

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Dankeschön!
Dann werde ich diesen Monat schon mal den Wechsel beantragen. Wird wohl dann 4/4 sinniger sein, damit wir nicht zu wenig Steuern zahlen.

Dann werde ich den Urlaub aufsparen. Ist ja auch nicht schlimm.

Viele Grüße

Orchi