Provisionsausschüttung während Elterngeldbezugs

Hallo zusammen,
ich benötige dringend Hilfe bei einer Frage zum Elterngeld. Ich befinde mich seit Juli22-April24 in Elternzeit und habe nun Erfahren, dass wir eine Provision für das Jahr 2022 erhalten. Die Provision ist Ertragsabhängig und ich habe noch keine Summe erfahren. Ich habe zwar Elterngeldplus beantragt, habe aber angegeben, dass ich in der Elternzeit nicht arbeiten werde. Die Provision kann leider nicht später ausbezahlt werden. Was genau passiert nun, wenn ich nun eine Summe z.B. 800 Euro überwiesen bekommen? Muss ich dann Elterngeld zurückbezahlen? Muss ich das sofort melden oder nur über die Steuererklärung für 2023? Kann mir jemand erläutern wie sich das berechnet mit diesem Progressionsvorbehalt? Hat jemand einen Tipp für mich der schon die gleiche Erfahrung gemacht hat?
Vielen Dank!

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https://www.lohndirekt.de/provisionsabrechnungen-mit-der-lohnabrechnung/
*Wird die Provision allerdings nur einmalig, ohne einen Bezug auf bestimmte Lohnzahlungszeiträume, gewährt, muss sie als sonstiger Bezug versteuert werden." Das sollte bei dir ja zutreffen, ggf fragst du bei eurer Lohnbuchhaltung nach ob es als sonstiger Bezug oder laufender Arbeitslohn versteuert wird und auf der Lohnabrechnung erscheint.

Da sonstige Bezüge für die Berechnung von Elterngeld nicht relevant sind und nicht berücksichtigt werden, haben diese auch keinen Einfluss im Bezugszeitraum. Dann brauchst du auch nichts an die EG-Stelle melden, wäre es laufender Arbeitslohn müsstest du es als Einkommen an die EG-Stelle melden und es würde ggf zu einer Anrechnung im Bezugsmonat kommen, wobei bei EG-Plus ein Einkommen von bis ca 50% des vorigen für die EG-Berechnung verwendeten Gehaltes zu keiner Anrechnung führen.

Steuerrechtlich wird durch das Elterngeld dein Steuersatz erhöht der auf die steuerpflichtigen Einnahmen angewandt werden. Wenn du aber ausser der Provision kein steuerpflichtiges Einkommen hast hat dies voraussichtlich keine Auswirkung da du mit EG-Plus + der Provision unter den Freibeträgen bleiben wirst...

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Ich habe auch einen Bonus bekommen, den ich aber vor dem Mutterschutz verdient habe, er wird nur immer verzögert ausgezahlt.

Fürs Elterngeld ist das irrelevant und muss nicht gemeldet werden. Aber natürlich zählt es als zu versteuerndes Einkommen.

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