Beschäftigungsverbot Bandscheibenvorfall

Hallo zusammen,

ich bin in der 22. SSW und habe seit 8 Wochen starke Rückenschmerzen und seit etwa 3 Wochen die Diagnose Bandscheibenvorfall.
Ich habe Akupunktur, Taping und Physiotherapie probiert, nichts hilft mir. Ich kann etwa 10 Minuten stehen, 10 Minuten sitzen, 400 Meter laufen - ansonsten ist es nur in Stufenlagerung im Bett oder auf dem Sofa erträglich.
Ich bin Berufsschullehrerin und bilde angehende Pflegefachkräfte aus. Ich habe vom Betriebsarzt bereits die Auflagen bekommen "keine Praxisbesuche, keinen Kontakt auf 1,5 m zu den Schüler:innen, hygienische Auflagen".

Jetzt bin ich seit 3 Wochen krankgeschrieben, weil ich nicht mehr vor der Klasse stehen und sitzen kann, die Schmerzen unerträglich und die Ausfälle im rechten Bein immer stärker werden.

Ich wollte heute meine Krankschreibung verlängern und habe beim Gynäkologen nach einem Beschäftigungsverbot gefragt, da der aktuelle Stand ist, dass mir aktuell bei dem Bandscheibenvorfall nicht geholfen werden kann und wir einfach auf Besserung warten.
Mein Gynäkologe sagte daraufhin, dass mir mein Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot aussprechen muss und nicht er. Der Arbeitgeber sagt, es sei etwas gesundheitliches daher soll das der Gyn machen. Stand jetzt: Keiner will eins aussprechen, der andere soll es machen!

Habe ich irgendwie eine Chance nicht ins Krankengeld zu gehen und dass mir jemand hilft? Habe ich irgendeine Möglichkeit?

Ich danke euch!

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Dir steht kein BV zu. Mit einem Bandscheibenvorfall bist du krank und daher ist die AU hier auch richtig. Dass du ins Krankengeld fällst ist zwar blöd, aber wäre ja auch ohne Schwangerschaft genau so.

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Da du nicht arbeitsfähig bist greift hier nur die AU. Ohne Schwangerschaft hättest du ja nicht einmal die Überlegung „BV“.

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Die Voraussetzung für ein BV ist, dass du grundsätzlich arbeitsfähig bist, das arbeiten aber für dich oder das Kind eine Gefährdung darstellen würde.

Du bist jedoch eindeutig nicht arbeitsfähig. Daher kann dir weder der Arzt noch der AG ein BV aussprechen. Es wird bei der AU bleiben müssen.

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Danke für eure Antworten 🙏🏼

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Ich sehe hier einen Grenzfall.. Prinzipiell wäre eine AU aufgrund des Bandscheibenvorfalls indiziert und damit kein BV.
Nun haben wir aber einen blöden Kreislauf. Der Bandscheibenvorfall kann nicht behandelt werden, da eine Schwangerschaft vorliegt. Steht also die Frage Huhn oder Ei was ist jetzt ursächlich... ggf ist hier zu prüfen ob es durch die Nichtbehandlungsmöglichkeit aufgrund der Schwangerschaft zu einem BV kommen kann.
Im Prinzip ja wenn durch die Weiterbeschäftigung aufgrund der fehlenden Behandlungsmöglichkeit des Bandscheibenvorfalls eine Gefährdung vorliegt, dann ist die Schwangerschaft nämlich mitursächlich an der Gefährdung beteiligt, und eine Weiterbeschäftigung kann zu einer Gefährdung führen (Taube Beine-> Nerven werden eingeklemmt usw)

Hier ist dann aber der Gynäkologe (der kann das ja gar nicht einschätzen) und auch der Arbeitgeber (der bräuchte klare Vorgaben um die Arbeitsbedingungen anzupassen) der falsche Ansprechpartner sondern der Facharzt der den Bandscheibenvorfall behandelt muss diese Einschätzung vornehmen (Ggf mit der Krankenkasse und den Aufsichtsbehörden Rücksprache halten) und bei einer Gefährdung aufgrund der Schwangerschaft bei Weiterbeschäftigung ein BV aussprechen.

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Danke für deine Einschätzung. Ich habe mittlerweile einen Termin vereinbaren können mit Hausarzt und Orthopäden zusammen, der nächste Woche stattfindet.

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"Habe ich irgendwie eine Chance nicht ins Krankengeld zu gehen"

Nein, weil du bist ja krank.

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der Fa hat recht, erkann dich nur Krankschreiben, ein Bandscheibenvorfall ist aber keine SS-bedingte Krankheit, die Monate gehen somit mit der weniger Geld in die Elterngeldberechnung.
Wie wäre es mit Physio geht auch schwanger