Arbeitslos in Elternzeit

Hallo an alle, ich bin ich einem befristeten Vertrag schwanger geworden. Der Vertrag endet Ende diesen Jahres. Das Kind soll voraussichtlich im Oktober kommen. Ich möchte gerne ein Jahr Elternzeit beantragen. Da ich ab im neuen Jahr arbeitslos bin, kann ich ja nicht das ganze Jahr Elternzeit beantragen. Sehe ich das richtig, dass ich nur bis Ende diesen Jahres Elternzeit beantragen kann? Im neuen Jahr muss ich dann meine Krankenversicherung über meinen Partner laufen lassen? Was muss ich denn noch versichern lassen in dieser Zeit? Unabhängig davon kann ich aber ein Jahr Elterngeld beantragen oder? Weil das Elterngeld wird ja nach dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate berücksichtig. Muss ich mich im neuen Jahr gleich arbeitslos melden? Eigentlich nicht, weil ich stehe ja dem Arbeitsmarkt erstmal nicht zur Verfügung.
Hoffentlich kann mir jemand meine Knoten im Kopf lösen. Danke!

1

Melde dich beim Arbeitsamt und sag denen, dass du in Elternzeit bist bzw. eben dein Kindnbetreust und daher dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen kannst zu der Zeit.
Elterngeld bekommst du trotzdem ganz normal wie du es beantragst und ja versichern vermutlich am besten über deinen Mann, da kenne ich mich aber nicht so gut aus.

2

Ob du dich über deinen Partner versichern kannst, müsst Ihr mal bei seiner Krankenkasse nachfragen.
Wenn Ihr nicht verheiratet seid, geht das mit der Familienversicherung meine ich nicht.
Ich konnte es damals zum Beispiel nicht machen, wo ich nach dem Studium nicht direkt einen Job hatte.

3

Elternzeit geht nur bis Vertragsende und das Elterngeld ist davon unabhängig, die Annahme ist richtig.
Wenn dein Partner gesetzlich versichert ist und ihr verheiratet, kannst du dich in der Regel kostenlos familienversichern. Das ist dann wichtig, wenn du kein Elterngeld mehr bekommst, solange du das noch erhältst bist du selbst automatisch darüber versichert. Falls ihr also nicht verheiratet seid, lohnt es sich deswegen das Elterngeld so lange wie möglich zu strecken mit EG+.
Weitere Pflichtversicherungen gibt es nicht.
Beim Arbeitsamt arbeitslos musst du dich erst wieder melden, wenn du dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst und auch wirklich wieder einen Jobs suchst, und dein Kind eine Betreuung hat, in dem Fall würdest du dann auch ALG bekommen. Spätestens ab dem 3. Geburtstag des Kindes solltest du dich dort melden, so lange zählt das Amt die Zeit als Anwartschaft.
Auch gut zu wissen: Wenn du dich später als 18 Monate nach der Geburt deines Kindes beim Amt meldest, wird dein ALG fiktiv berechnet statt anhand deines letzten Gehaltes. Es kann sein, dass es dadurch weniger wird.

4

Imalya, vielen Dank. Deine Antwort war sehr hilfreich. Dann werde ich jetzt ganz normal 1 Jahr Elterngeld beantragen. Wenn ich dich richtig verstanden habe, bin ich in diesem Jahr dann ganz normal bei meiner Krankenversicherung versichert, weil ich ja Elterngeld bekomme, richtig? Ich muss mich also erstmal nicht über meine Mann bei seiner Versicherung versichern.

5

Genau so ist es :) Die Krankenkasse schickt dir nach Vertragsende einen Brief und fragt, wie deine Situation ist. Wenn du ihnen dann deinen Elterngeldbescheid schickst, bist du weiterhin kostenlos bis Ende des Elterngeldbezuges versichert.
Nach Ende des Elterngeldbezuges wollen sie dann wieder wissen, wie es weitergeht, dann könntest du dich z.B. familienversichern.