Schwanger in Elternzeit

Hallo ihr Lieben!
Vielleicht kennt sich jemand ein bisschen aus und kann mir eine Frage beantworten. Ich bin frisch schwanger, aber noch in Elternzeit. Ich bin Erzieherin und wenn ich arbeiten wäre, bekäme ich ja sofort Beschäftigungsverbot. Nun zu meiner Frage: kann ich die Elternzeit quasi auflösen und damit für die Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot gehen, bevor der Mutterschutz beginnt?

Danke schon mal für Antworten!😁

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Soweit ich weiß geht das nicht. Du bekommst dann auch nur das Minimum, glaube 300€ an Elterngeld nach der nächsten Geburt.

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Das ist ja Quatsch :-)
https://einfach-elterngeld.de/elterngeld/elterngeld-beim-zweiten-kind#

Bearbeitet von Inaktiv
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Ist es nicht. Lies mal was die anderen unten schreiben. So einfach ist das alles nämlich nicht.

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Das ist nicht möglich. Sonst würde das ja jeder machen damit er mehr Geld raus schlagen kann.

Wird die erneute Schwangerschaft festgestellt, ist der Arbeitgeber umgehend zu informieren. Die Elternzeit muss wie geplant fortgeführt werden, nur der gesetzliche Mutterschutz kann diese beenden. Es ist nicht erlaubt, die Elternzeit von sich aus zu beenden, um dann ein individuelles Beschäftigungsverbot (und damit eine Lohnfortzahlung) zu erwirken. Schließt sich der Mutterschutz also nicht direkt an das Ende der Elternzeit an, besteht das Arbeitsverhältnis fort und die Frau müsste sich bei ihrem Arbeitgeber zur Arbeitsaufnahme melden. Spricht der Arzt dann erneut ein individuelles Beschäftigungsverbot aus, so hat die Schwangere erneut Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Höhe ihres Nettoverdienstes. Berechnungsgrundlage sind ebenfalls die letzten drei Monate, die sie vor der ersten Schwangerschaft gearbeitet hat.

Habe mich mit dem Thema viel Beschäftigt in letzter Zeit. Bin auch wieder schwanger in Elternzeit. Wollte eigentlich wieder zu arbeiten anfangen. Deshalb gibt es einen Vertrag zwischen meinem AG und mir das ich wieder in Teilzeit arbeiten wollte. Das war mein Glück. Habe vor meinem ersten richtigen Arbeitstag ( habe vorher Urlaub abgebaut) ein BV bekommen. Aber wie gesagt nur weil ich Teilzeit angestellt war in Elternzeit.

Bearbeitet von Inaktiv
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Der AG muss natürlich nicht umgehend informiert werden und der Mutterschutz hebt die Elternzeit nicht auf, diese muss man aktiv beenden dafür.

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Wie bereits geschrieben wurde, ist das so nicht erlaubt.
Allerdings kannst du deine Elternzeit zum Mutterschutz hin verkürzen und dann direkt in den Mutterschutz gehen. Das ist gesetzlich erlaubt und dein AG muss in dem Fall der Elternzeitverkürzung auch zustimmen.
Dann bekommst du in diesem Zeitraum wieder Geld vom AG und der KK.
So mache ich das auch 😬

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Genau, das nennt sich dann „die elternzeit mit Beginn des Mutterschutzes am (Datum) unterbrechen“.