Beschäftigungsverbot erhalten und finanzielle Absicherung?

Hallo ihr Lieben,

Ich hoffe sehr ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen. Ich bedanke mich schon mal im vornherein für eure Zeit. Ich habe vor ein paar Tagen einen Test gemacht und dieser war positiv. Laut einer App sei ich in der 6 Woche. Das glaube ich aber nicht ganz weil mein Zyklus zuvor nicht normal war.

Auf jeden Fall freuen wir uns sehr darauf aber sind ein wenig unerfahren was das Ganze (von der Überschrift) angeht. Ich arbeite seid 3 Monaten bei einem neuen Arbeitgeber. Ich arbeite als Kinderpflegerin in der Schule und bin bei der Stadt angestellt.

Dadurch, dass ich in diesem Bereich natürlich viel mit Kindern zusammen bin (die ständig krank sind), habe ich ein wenig Angst, das mir und meinem Kind was passieren könnte. Meine Frage ist deshalb, ab wann es ein Beschäftigungsverbot gibt? Ich habe eine nicht all zu starke Psyche und arbeite deshalb auf Teilzeit (20 Wochenstunden).

Meine nächste Frage wäre hiermit auch, was auf mich finanziell zukommt. Auch im Falle eines Beschäftigungsverbots. Ich arbeite in Deutschland und habe auch dort meinen Hauptwohnsitz und lebe aber inzwischen bei meinem Partner und habe einen nebenwohnsitz und Österreich. Das ganze könnte die Situation komplizierter machen oder? Ich danke euch wirklich von Herzen schon im vornherein und hoffe mir kann jemand weiter helfen. Ich wünsche euch eine schöne Zeit .

1

Herzlichen Glückwunsch.

Erhältst Du irgendwelche variablen Zulagen? Schichtdienst gibt es ja vermutlich bei Dir nicht.

Im Zweifelsfall erhältst Du im BV einfach Dein vertraglich festgelegtes Entgelt weiter.

Ein BV wird vom AG ausgesprochen, wenn er bei der Gefährdungsbeurteilung feststellt, dass der bisherige Arbeitsplatz nicht mutterschutzgerecht ist und auch nicht entsprechend umgestaltet werden kann und dass er keinen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz hat, auf den er die Schwangere umsetzen kann. Hier hat neulich eine schwangere Erzieherin geschrieben, die jetzt Pförtnerdienst im Rathaus macht. Auch eine Umsetzung ist also möglich. Dein Wohnsitz ist dafür meines Wissens nach unerheblich.

5

Vielen vielen Dank für deine ausführliche und liebe Antwort. Das ist nicht selbstverständlich. Ich mache keinen Schichtdienst, nein.

Ich habe in meinem Text ja von meiner Psyche geschrieben. Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich mit meiner Chefin nicht zurecht komme und mich das psychisch sehr belastet. Deshalb war auch die Frage ob ich in diesem Bereich ein Beschäftigungsverbot bekommen könnte. Ich habe jeden Tag Angst zur Arbeit zu gehen und hoffe immer mit meiner Chefin nicht viel Kontakt zu haben. Das ist so übel, dass mir oftmals schon vor der Arbeit schlecht ist und ich Magenprobleme bekomme. Ich habe lange überlegt ob ich das hier so öffentlich schreibe aber ich traue mich jetzt einfach und hoffe du kannst mit vielleicht weiter helfen. Ich merke einfach das mich das psychisch total nieder macht.. ab wann ist denn ein Beschäftigungsverbot möglich? Und geht so etwas überhaupt wegen der Psyche? Muss das dann auch der Arbeitgeber ausfüllen oder macht das der Arzt?

Liebe Liebe Grüße und vielen Dank für deine Antworten bisher. Ich wünsche dir einen schönen Tag

2

Herzlichen Glückwunsch.

Erhältst Du irgendwelche variablen Zulagen? Schichtdienst gibt es ja vermutlich bei Dir nicht.

Im Zweifelsfall erhältst Du im BV einfach Dein vertraglich festgelegtes Entgelt weiter.

Ein BV wird vom AG ausgesprochen, wenn er bei der Gefährdungsbeurteilung feststellt, dass der bisherige Arbeitsplatz nicht mutterschutzgerecht ist und auch nicht entsprechend umgestaltet werden kann und dass er keinen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz hat, auf den er die Schwangere umsetzen kann. Hier hat neulich eine schwangere Erzieherin geschrieben, die jetzt Pförtnerdienst im Rathaus macht. Auch eine Umsetzung ist also möglich. Dein Wohnsitz ist dafür meines Wissens nach unerheblich.

3

Was machst du an der Schule als Kinderpflegerin?
Schulbegleitung?
Mittagsbetreuung?
Hausaufgabenbetreuung?

4

Kommt auf deinen Impfschutz und deine Immunitäten an, nur weil Kinder krank sind, gibt es kein Beschäftigungsverbot.
Zumal du ja auch nicht mehr wickelst in dem Alter. Das kann aber auch immer nur teilweise sein, z.B. bei Auftreten eines Scharlach-Falls fünf Tage nach dem letzten Auftreten der Erkrankung.

6

Vielen Dank für deine Antwort. Das ist nicht selbstverständlich. Du scheinst dich sehr gut aus zu kennen. Ich würde gerne noch was los werden.. vielleicht weist du da Rat.

Ich habe in meinem Text ja von meiner Psyche geschrieben. Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich mit meiner Chefin nicht zurecht komme und mich das psychisch sehr belastet. Deshalb war auch die Frage ob ich in diesem Bereich ein Beschäftigungsverbot bekommen könnte. Ich dachte, da ich mit sehr vielen Kindern zusammen arbeite, sei das vielleicht möglich.

Ich habe jeden Tag Angst zur Arbeit zu gehen und hoffe immer mit meiner Chefin nicht viel Kontakt zu haben. Das ist so übel, dass mir oftmals schon vor der Arbeit schlecht ist und ich Magenprobleme bekomme. Ich habe lange überlegt ob ich das hier öffentlich schreibe aber ich traue mich jetzt einfach und hoffe du kannst mit vielleicht weiter helfen. Ich merke einfach das mich das psychisch total nieder macht.. ab wann ist denn ein Beschäftigungsverbot möglich? Und geht so etwas überhaupt wegen der Psyche?

Ich hätte das einfach gleich schreiben sollen. Entschuldige für mehe Aufwand dadurch. Ich freue mich schon auf deine Antwort und wünsche dir einen schönen Tag.