Auszahlung Resturlaub in Elternzeit

Hallo an alle,

Auch heute habe ich mal eine Frage.

Beginn Elternzeit ab voraussichtlich 26.10.23.
Es werden 3 Jahre Elternzeit am Stück genommen (unbefristetes Arbeitsverhältnis)!
Resturlaubstage: 30 Stück aus einer Vollzeit Stelle, ich werde nicht mehr in Vollzeit arbeiten gehen, eher irgendetwas zwischen 30-50% nach den 3 Jahren Elternzeit.
Bei meinem Arbeitgeber ist es eigentlich nicht möglich den Resturlaub bis nach der Elternzeit stehen zu lassen (ich müsste dies aber nochmal genau hinterfragen, allerdings bei meiner letzten Elternzeit war dies nicht möglich!).
Irgendwann im Laufe der 3 Jahre werde ich bei meinem Arbeitgeber auf 520€ Basis wieder anfangen.
Da ich derzeit seit Ende März im Beschäftigungsverbot bin, werde ich meinen Urlaubsanspruch aus 2023 also nicht mehr vor der Elternzeit nehmen können.

Besteht die Möglichkeit den Resturlaub ausbezahlen zu lassen? (Natürlich erst im Anschluss wenn der Elterngeldbezug aufgebraucht ist!).

Besteht z.b. die Möglichkeit den Resturlaub gestückelt auszahlen zu lassen?
Z.b. 4 Monate in Folge jeden Monat ca. 7 Tage auszahlen zu lassen? (Der Gedanke daher, wenn alle Tage in einem Monat ausgezahlt werden ist der Steuersatz entsprechend höher da der Bruttobetrag ja deutlich höher ist, so mein theoretischer Gedanke! Bei weniger Tagen würde entsprechend weniger Steuer bezahlt werden?) #rofl

Es ist mir natürlich durchaus bewusst, dass mir meine Frage niemand 1000% beantworten kann, da das letzte Wort ja mein Arbeitgeber hat.
Dennoch würden mich Modelle oder Ideen interessieren wie ihr das mit euren Arbeitgebern geregelt habt.


Lieben Dank fürs Lesen

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Gehen tut das schon. Ist dann aber Kulanz deines AGs.
Meiner würde einfach sagen - ja, dann hast du 30 Tage vor dem Mutterschutz halt schon frei. Hintergrund davon ist die sonst nötige Bildung von Rückstellungen, was viele ungern machen.

Urlaub auszahlen ist vorgesehen dafür, dass ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt. Kündigst du also nach den 3 Jahren wird es dir ziemlich sicher ausgezahlt.

Bearbeitet von Moeglichaberunueblic
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Kündigen werde ich definitiv nicht, bin 15 Jahre dort, im großen und ganzen ein tolles Unternehmen und Betriebsklima.

Wie gesagt ich kann den Urlaub aufgrund des Beschäftigungsverbot nicht mehr vor Beginn der Elternzeit antreten.
Das kann mein Arbeitgeber mir nun ja jetzt nicht zum Nachteil andrehen.

Aber gut irgendwie wird es sich regeln lassen.

Allenfalls, müsste ich wohl die Elternzeit unterbrechen, den Urlaub abbauen und dann wieder in Elternzeit gehen. Aber diesen Bürokratieabbau will ich eigentlich umgehen!

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"Bei meinem Arbeitgeber ist es eigentlich nicht möglich den Resturlaub bis nach der Elternzeit stehen zu lassen"

Da dein Arbeitgeber genauso dem Gesetz verpflichtet ist wie alle anderen auch, ist das sehr wohl möglich. Urlaub, der vor der EZ nicht genommen wurde/werden konnte, kann bis zum Ende des Folgejahres nach Ende der EZ genommen werden.

Ich zitiere aus dem BEEG, Paragraph 17:
"Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren."

Und der Urlaub muss dir auch so vergütet werden, wie du ihn erworben hast (heißt 1 tag Urlaub entspricht einem Tag Vollzeitgehalt).

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Gilt dies auch wenn ich während Elternzeit in Teilzeit bzw 520€ Basis arbeite???

Alles in allem werd ich ohnehin nicht drumherum kommen dies mit unsrer Personalverwaltung zu klären.

Dennoch lieben Dank für das input

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Naja du kannst ja nach deiner elternzeit ja noch ein Monat Vollzeit bleiben und diesen Monat dann halt Urlaub nehmen. Und dann den 520€ job starten

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Ich gehe davon aus, dass deinem AG es lieber ist. Du bist 3 Jahre in Elternzeit und arbeitest auf 520 Euro Basis, nimmst da den Urlaub, der dir deswegen zur Verfügung steht und nach deiner Elternzeit bist du einen Monat halt vollzeit angestellt und bist diesen Monat komplett im Urlaub.
Das ist keine Unterbrechung deiner elternzeit und man kann dann easy nach dem Monat oder auch 1.5 oder 1.25 Monaten oder 1.75 Monaten deinen neuen Teilzeitvertrag unterzeichnen.

Dann wird deine elternzeit nicht unterbrochen, er muss dir den Urlaub nicht auszahlen + dein Gehalt in der Zeit und gut ist für ihn.
Darin sehe ich auch den geringsten bürokratischen Aufwand, denn einen neuen Teilzeitvertrag bekommst du eh nach der elternzeit und der muss nicht taggenau beginnen sondern kann eben auch nach den Urlaubstagen anfangen.

Bearbeitet von EtoileFilante
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Ich habe durch eine Frühgeburt auch sehr viele Überstunden ubd Resturlaub übrig gehabt. Ich habe nach dem Mutterschutz die Elternzeit für zwei Monate unterbrochen, Resturlaub ubd Gleitzeit genommen und nach den zwei Monaten den Elterngeldbezug gestartet. Die zwei Monate habe ich dann hinten drangehängt. War für mich die einfachste und finanziell auch beste Lösung. Streichen darf dir der Arbeitgeber den Urlaub nicht.

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So hatte ich es auch gemacht mit meinem Resturlaub :-)