Beschäftigungsverbot, Kinderkrankentage

Hallo liebe Community,

ich bin derzeit mit unserem zweiten Kind schwanger und im Beschäftigungsverbot. Das kenne ich schon von unserer ersten Tochter, da ich Erzieherin in einer u3-Einrichtung bin.
Die „große“ wird fremdbetreut. Hat mein Partner, trotz meinem Beschäftigungsverbot, Anspruch auf seine Kinderkrankentage bei der Krankenversicherung? Weiß das jemand?
und
Da unser zweites Kind ebenfalls mit einem Jahr in einer Einrichtung gehen soll, wie ist das, wenn beide Kinder gleichzeitig krank sein sollten? könnten theoretisch beide Eltern für jeweils ein Kind die Krankentage einreichen?

Ich bin mit meinem Job recht flexibel und kann auch mal von Zuhause arbeiten (Leitungstätigkeiten), aber stelle mir zwei kranke Kinder alleine Zuhause - gerade über einen längeren Zeitraum - schon auch anstrengend vor.

Kann mir kemand hierzu was sagen?
liebe Grüße

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Theoretisch müsste das gehen, aber warum sollte man das wollen?
Im BV hast Du doch Zeit satt ein krankes Kind zu versorgen.
Und wenn später beide mal krank werden sollten - warum muss man sich dann zu zweit kümmern?
(Meiner Meinung nach) unnötig, der jeweils andere Partner kann auch nach Feierabend noch unterstützen, ausserdem wärt ihr so ggf. ratzfaz alle Kindkranktage los. Da macht es doch deutlich mehr Sinn sich abzuwechseln.

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Frage mich, warum sich manche Leute immer rausnehmen über irgendwas zu urteilen oder ihre Meinung preisgeben, wenn danach nicht gefragt wurde.
Fande meine Frage sehr klar formuliert.

Sollte keine Diskussion darüber werden, warum ich auch möchte, dass der Vater sich für das Kind ebenfalls bei Krankheit verantwortlich fühlt und ich nicht finde, dass nur einer alleine abdecken muss oder selbstverständlich sein sollte, dass ich das mache.

Danke dafür.

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Da hast du völlig Recht, auch der Vater muss sich einbringen. Aber nicht wenn du Zuhause bist. Wenn du im BV oder in Elternzeit bist musst du auf kranke Kinder genauso aufpassen wie auf gesunde. Wenn du aber auch arbeitest dann sprecht ihr euch ab wer von beiden den Schein nimmt und der andere arbeitet.

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Wenn du einen Kinderkrankenschein hast dann musst du ankreuzen dass niemand anderes als du das Kind betreuen kann. Wenn du also im BV bist kann dein Mann den Schein nicht bekommen, denn du kannst das Kind ja betreuen. Er würde ja dann lügen und Versicherungsbetrug begehen. Wenn du allerdings zum Beispiel im Krankenhaus liegst, dann kann er den Schein abgeben. Wenn beide Kinder krank sind und beide bei einer Krankenkasse sind, dann werden sie das hinterfragen weswegen man nicht in der Lage ist beide zu betreuen und die Zahlungen dann vielleicht ablehnen.

Und wenn du im BV bist, dann weiß das deine Krankenkasse.

Bearbeitet von SnyXiss
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Wenn's der Krankenkasse nicht auffällt, kommt man damit vielleicht durch.
Zulässig ist es allerdings nicht, Anspruch besteht nur, wenn niemand anderes das Kind betreuen kann. Ein Elternzeit im BV oder Elternzeit z.B. und das zweite Elternteil hat keinen Anspruch. Gleiches gilt, wenn bereits ein Elternteil kindkrank eingereicht hat und beide Eltern und Kinder in einem Haushalt leben.

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danke 👍🏼

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Ich würde das ganz klar von der Erkrankung abhängig machen !!!

Hätte meine Tochter z.b. Ringelröteln, würde ich sie NICHT selbst betreuen, sondern den Papa bitten. Mumps, Masern, Norovirus... all sowas würde ich telefonisch mit der KK besprechen.

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Puh als Erzieherin die täglich mit Kinder zu tun hat , traust du dir nicht zu 2 Kids daheim zu betreuen ? Klar ist es anstrengender wenn sie krank sind , aber da gehen doch Millionen Mütter durch 🤷‍♀️

Meist wird man ja kurz danach selbst krank , dass fand ich immer viel schlimmer , Kinder fit Mama liegt flach

Das spielt sich dann schon ein , wenn ihr beide Kids habt , man kann es sich manchmal einfach nicht vorstellen , man muss es erleben

Was ich einmal gemacht habe und nie wieder tun würde , mit beiden Kindern zur U gehen und impfen alleine 🙈 wusste gar nicht mehr wie ich beide beruhigen sollte (2,5 j Abstand )

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Es ist nicht so, dass ich es mir nicht zutraue. Zumal in einer Kita auch keine kranken Kinder betreut werden sollten.

Bin aber der Meinung, dass es in manchen Fällen hilfreich sein könnte, wenn man zu zweit Zuhause ist.
Habe keine Angst, dass ich meine Kinderkrankentage „verschwende“ da wir beide im Zweifel auch ins HO gehen könnten.

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Klar sind in der Kita keine kranken Kids aber da hat man ja normal 20-25 um sich 🤷‍♀️

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Wir haben 3 Kinder und natürlich ist nur ein Elternteil kindkrank zu Hause, wenn 1-3 Kinder krank sind. Mein Mann kann ggf noch aus der Homeoffice arbeiten und wäre zur allerhöchsten Not quasi noch da, wenn doch was sein sollte, aber Anspruch hat nur 1 Elternteil. Ob Mama oder Papa muss man sich dann entscheiden, wenn es so weit ist. Manchmal passt es ja auch bei einem besser als beim anderen. wenn es bei uns beiden auf Arbeit gerade eng ist, wird oft das kranke Kind gefragt, wer da bleiben soll. Aber in BV und Elternzeit habe ich die Kinder bei Krankheit etc alleine betreut.
Einzige Ausnahme war, als K2 für 2 Wochen im KH lag, da hat mein Mann dann auch etwas eingereicht, da ich schlecht im KH sein und noch 2 Kinder zu Hause versorgen kann. Wir haben uns im KH aber abwechselt. Eine Nacht war er dort und ich mit K1 und K3 zu Hause, die nächste war ich mit K3 mit im KH (vollgestillt) und er mit K1 zu Hause bzw tagsüber war K1 in der Kita...da waren wir beide im KH, da die Bespaßung eines ans Bett gefesselten 2 jährigen nicht so ohne war...

Kindkrank braucht man aber ja dann nicht einreichen, wenn man im BV oder in Elternzeit ist; ist auch gut so, da verliert man wenigstens kein Gehalt. Kindkranktage heißt ja immer etwas Einbuße im Gehalt, außer der AG stockt den fehlenden Rest zur KK auf - meiner allerdings nicht. Im HO arbeiten kann ich als Erzieherin in der Krippe leider nicht, aber bisher haben wir das immer irgendwie hinbekommen. Aber unsere Kinder sind, im Gegensatz zu anderen, auch relativ selten wirklich krank und das darf auch weiterhin so bleiben

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Mein Partner hat mal während meiner Elternzeit kindkrank genommen, weil ich selbst zu krank war und beide Kinder auch. Die Krankenkasse wollte Monate später dann einen Beleg, warum ich mich nicht um die Kinder kümmern konnte (also meine Krankschreibung haben). Das Argument, ein Elternteil könne sich nur um ein Kind kümmern, zieht definitiv nicht. Und warum du im Beschäftigungsverbot dein Kind nicht betreuen kannst, lässt sich auch nicht begründen. Wenn es dir schlecht geht, lass dich krankschreiben, dann geht es.