Mindest Stundenanzahl - Wiedereinstieg

Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich jemand aus und kann mir diese Frage beantworten.

Ich arbeite im öffentlichen Dienst im Büro und habe eine unbefristete Vollzeitstelle.
Nach meiner Elternzeit möchte ich in Teilzeit bzw. mit reduzierter Stundenzahl wieder anfangen.
Da wir aktuell keinen Betreuungsplatz für unseren Sohn haben und andere Umstände noch mit reinspielen möchte ich mit so wenig Stunden wie möglich wieder anfangen, damit meine Sozialversiherungsbeiträge und die Krankenversicherung weiterlauf
Ich habe mal gehört, dass man, damit es so ist, mindestens über die 520 Euro-Minijob-Grenze kommen muss. Ist das richtig? Wenn ich also 521 Euro brutto verdiene, würde es als Teilzeitanstellung gelten und alle KV-Beiträge werden bezahlt?
Oder könnte es auch unter den 520 gehen, weil ich nicht als Minijobberin angestellt wurde, sondern von einer unbefristeten Vollzeitstelle nur Stunden auf ein Minimum reduziere?

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Hallo, ich bin auch im ÖD (Beamtin). Im Beamtengesetz meines Bundeslandes und auch in dem für Bundesbeamten steht, dass man mindestens 50 % der regulären Arbeitszeit machen muss. Bei familienbedingter Teilzeit geht auch weniger. Diese Reglungen gelten auch für Tarifbeschäftigte. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass man jetzt nur 2 Stunden pro Woche arbeiten kann, je nachdem was man verdient. So kann man ja keinen Job sinnvoll machen…

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Bin auch ÖD (Ba-Wü), bei meiner Kollegin mit Vollzeitstelle waren bzw. sind es mind. 40% bzw. mind. 15 Std./Woche.

Kann mir nicht vorstellen, dass das mit 521 € funktioniert, sondern dass es immer über Mindest-Stundenanzahl geht.

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Genau, dein Lohn muss mindestens 521€ betragen. Darunter kann man dich soweit ich weiß nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigten, denn selbst wenn dein Arbeitgeber mitspielt, tut es die Krankenkasse nicht. Die würde ja von dir als freiwilliges Mitglied höhere Beiträge erhalten, sie ist nur oberhalb der Minijobgrenze verpflichtet, dich für den normalen Beitragssatz zu nehmen.

Ich würde an deiner Stelle also ausrechen, wie viele Stunden dafür bei dir mindestens nötig wären und dann beim Arbeitgeber anfragen, ob er einverstanden ist. Theoretisch hast du ein Recht darauf, in Teilzeit deiner Wahl zurückzukehren, hypothetisch sogar mit 2 Std/Woche. Praktisch ist aber aber für den Arbeitgeber bei sehr wenigen Stunden (unter 15 z.B. ) leichter zu argumentieren, dass dies im Berriebsablauf nicht möglich ist, und das wäre dann ein Ablehnungsgrund. Ab 15 Std muss in der Regel akzeptiert werden.

Bearbeitet von Imalya
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Teilzeit in elternzeit sind mind. 15 Stunden laut BEEG.
Mein AG hat auch 10 Stunden zugestimmt - ob das der ÖD auch macht, ist eine gute Frage.

Aber hast du deine 3 Jahre elternzeit schon rum? Solange du in elternzeit bist und noch einen AG hast, musst du auch keine Beiträge zahlen, meine ich: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/arbeit-versicherung/wie-bin-ich-waehrend-der-elternzeit-versichert--124862

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Das ist nicht zwangsläufig so, z.b. nicht wenn man privat versichert ist oder auch nicht, wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist und unverheiratet oder keinen Anspruch auf Familienversicherung hätte.

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Du hast ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung.

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Ich bin Beamtin und arbeite zur Zeit aus familiären Gründen Teilzeit mit 10 Stunden/Woche. Bei uns gibt es eine Mindestschichtlänge im Unternehmen von 2 Stunden und daher auch eine Mindest WAZ von 2,0. Könnte ich auch machen. Die "Familienteilzeit" kann man als Beamtin (oder Beamter) max. 15 Jahre beanspruchen. Danach Teilzeit auf Antrag mit mindestens der halben VollWAZ.