Vater verstorben und ich möchte Erbe antreten obwohl Mutter noch lebt - Konflikte in der Familie garantiert! In Kauf nehmen oder nicht?

Hallo!

Ich bin derzeit in einer etwas...heiklen Situation und hoffe auf ein paar Ratschläge von euch! Eines vorneweg: ich habe mir natürlich schon rechtlichen Rat eingeholt, aber der Anwalt (angeblich sogar Fachanwalt) formulierte die Antworten auf meine konkreten Fragen immer recht schwammig ("könnte so sein", "ist unter gewissen Umständen möglich" usw.), hatte das Termindruck und so richtig schlau wurde ich nicht - außerdem ist er jetzt ungünstigerweise im Urlaub! Im Grunde hätte ich mir den Termin wohl auch schenken können...

Ich habe 2 Geschwister und meine beiden Eltern haben ein Einfamilienhaus, das komplett abbezahlt und ohne Hypothek ist. Es standen beide im Grundbuch (je 50% also). Mein Vater ist nun vor einiger Zeit verstorben, es gab kein Testament und meine Mutter lebt nun alleine in dem Haus. Laut Anwalt ist es so, dass der Ehepartner (also meine Mutter) 50% erbt und die restlichen 50% auf uns Kinder aufgeteilt werden - soweit so gut. Wir Kinder wurden alle über das Erbe benachrichtigt, haben aber nichts weiter gemacht - weder Eintrag ins Grundbuch noch haben wir etwas vom gemeinsamen Geld dass unsere Eltern auf ihren Konten haben gesehen. Meine Geschwister sind der Meinung, dass wohl klar ist, dass wir Kinder erst Ansprüche anstellen, wenn auch unsere Mutter verstorben ist und grundsätzlich teile ich diese Meinung.
Fakt ist aber, dass meine beiden Geschwister (Brüder) für unsere Mutter immer schon ihre "Goldkinder" waren während ich eher zu der Rubrik "Aschenputtel" gehöre und schon als Kind von ihr oft zum Sündenbock gemacht wurde. Was alles vorgefallen ist möchte ich hier gar nicht näher erläutern, aber es war wie gesagt einiges. Das Verhältnis zwischen mir und meiner Mutter ist dementsprechend "angespannt" und das obwohl ich sie im Alltag fast täglich unterstützt da ich halt diejenige bin die am nächsten wohnt.

Auch auf die Gefahr hin, dass mich hier einige als "gierig" bezeichnen werden, aber ich überlege meinen Anspruch auf das Erbe von meinem Vater nun offiziell geltend zu machen, also mich z.B. zu meinem Mini-Anteil ins Grundbuch eintragen zu lassen. Mir ist klar, dass sich meine Mutter enorm aufregen wird wenn ich das mache, es allgemein wohl gegen den Anstand verstößt und mir wer weiß was von meiner Mutter und meinen Geschwistern unterstellt und an den Kopf geworfen wird, aber ich habe halt die Befürchtung dass meine Mutter mich ansonsten in einigen Jahren komplett leer ausgehen lässt bzw. ich letztendlich irgendwann nur den Pflichtteil erhalte (also sie mich quasi enterbt hat). Zuzutrauen ist es ihr jedenfalls, da sie in mir halt schon von Kindheit an irgendwie alles Schlechte sieht, mich mehr als einmal verhöhnt hat und nur nichts sagt wenn sie gerade meine Unterstützung/Hilfe benötigt. Über Erbe, Testament usw. kann man auch gar nicht mit ihr reden - jede Diskussion wird von ihr direkt im Keim erstickt (haben meine Brüder auch bereits probiert).

Wie seht ihr das denn? Würdet ihr an meiner Stelle euren Anspruch geltend machen und euch z.B. mit ins Grundbuch eintragen lassen? Oder der Harmonie wegen das Risiko eingehen später benachteiligt zu werden? Einige fragen sich nun vielleicht warum ich überhaupt noch Kontakt zu ihr halte - tja, eigentlich nur wegen meinem Vater (damals) und nun meinen Geschwistern und weil ich meinen Kindern nicht ihre Oma nehmen möchte (wobei das Interesse an den Enkeln merklich nachgelassen hat seit sie keine Babys/Kleinkinder mehr sind).

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Egal bei welchem Verhältnis: nein ich könnte mich dann selber nicht mehr im Spiegel anschauen.

Es haben beide Eltern für ihr Haus und Geld gearbeitet. Ist nach dem Tod beider noch was da: gut.
Hauen sie alles zu Lebzeiten auf den Kopf: großartig! Habt was davon, egal ob beide zusammen oder nur einer.

Ich muss mich nicht durch meine Eltern irgendwie absichern, dafür bin ich alleine verantwortlich.

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Richtig

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Mmmmhhhhh ...

Irgendwie gehen hier fast alle davon aus, dass man Erbschaftsregeln einfach so 'übersteuern' kann. Ich bin da jetzt juristisch nicht so beschlagen, aber dass 'nichts fordern' dazu führt dass einfach alles dem überlebenden Elternteil gehört, davon würde ich erst mal nicht ausgehen. Und dass man sich unter den Kindern einfach so einigen kann, wie man das gerne hätte, auch nicht.

Soweit ich weiß muss man entweder ausschlagen (und das muss man innerhalb einer Frist aktiv) oder annehmen (heißt einfach 'nicht ausschlagen'). Und dann gehört einem das ererbte bzw. ist man Teil der Erbengemeinschaft. Spätenstens wenn man über den Freibeträgen für die Erbschaftssteuer liegt, hat das dann ja auch steuerrechtliche Konsequenzen. Und wenn es um vermietete Immobilien geht, muss man danach ja auch die Mieteinnahmen versteuern, ist (mit) verantwortlich für die Immobilie.

Wir hatten hier in der Familie den Fall, dass ein Testament leider unglücklich formuliert war (ging darum, wie ein Depot aufgeteilt wird und was genau gemeint ist, wenn von Wertpapieren die Rede ist). Alle Eben waren sich einig, das wäre die 'faire' weil gleichmäßige Aufteilung gewesen, auch der Bankberater hat zugesichert, dass der Erblasser das so gemeint hat, allerdings war das Finanzamt anderer Meinung. Dadurch hat eine Partei deutlich mehr bekommen --> deutlich mehr Erbschaftssteuer. Und ein 'geradeziehen' der Erben untereinander hat dann wiederum Schenkungssteuer gekostet.

Ich hätte jetzt vermutet, dass wenn die das hier analog ist, also wenn die TE das Erbe nicht aktiv ausschlägt, dass dann erbt (und evt. Erbschaftssteuer zahlen muss). Wenn sie will, dass die Mutter den Hausanteil/das Geld behalten soll, müsste sie es ihr wieder schenken (evt. Schenkungssteuerpflichtig).

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Existiert ein Testament?

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Nein.

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Nein würde ich nicht.

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Lass dich von einem Fachanwalt richtig beraten statt von Laien

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Was dir aber auch klar sein sollte, wenn du dich jetzt ins Grundbuch eintragen lässt bist du auch zu diesem Teil an den Kosten beteiligt.

Also wird z. B die Heizung für 25000 Euro gemacht und die stehst zu 10 % im Grundbuch musst du diese Kosten zu 10 % mittragen, ebenso die Steuern und anderen kosten.

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Das mit der Heizung sehe ich anders. Wenn die Mutter quasi ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht auslebt, auch wenn es nicht im Grundbuch eingetragen ist, dann trägt sie diese Kosten. Ansonsten müsste sie der TE auch Miete zahlen anteilig an deren Eigentumsanteil.

Bei der Grundsteuer hast du Recht.

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Hallo,

wie ist denn das Verhältnis zu Deinen Brüdern? Könntest Du offen mit ihnen über Deine Befürchtungen sprechen und stehen sie zu Dir? Vielleicht findet Ihr untereinander eine Lösung?

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Hi,
ist es nicht so, dass man das Erbe innerhalb einer gewissen Frist aktiv ausschlagen muss, ansonsten gilt es als angetreten?
Dann müsste doch auf eure Mutter so oder so was Amtliches zukommen. Dir gehört ~8% von allem und ich denke nicht, dass eure Mutter euch das Vermögen vorenthalten darf.
Euer Vater hat kein Testament gemacht, also ist es sein Wille, dass ihr einen Anteil bekommt. Vielleicht war es Naivität, vielleicht aber so gewollt.
Ein Fachanwalt kann dich da sicherlich beraten.

vlg tina

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Richtig. Die TE muss eigentlich gar nicht darum kämpfen, dass sie ihren Anteil bekommt, sondern das ist Fakt. Und sie muss da auch nicht mit ihrer Mutter oder den Geschwistern drüber diskutieren, sondern einfach ihren Erbschein beim entsprechenden Amt vorlegen und fertig.

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Ihr müsst soweit ich weiß sogar einen Erbschein beantragen und im Grundbuch stehen. Daran führt doch kein Weg vorbei? So war es zumindest bei mir in genau der gleichen Konstellation.

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Richtig, So war es bei meinem Mann auch !

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Hm... wenn du dich jetzt gegen den Willen deiner Mutter (und Geschwister!) ins Grundbuch eintragen lässt, steigt ja auch wieder die Wahrscheinlichkeit, dass deine Mutter dich von ihrer Hälfte enterbt. Und von deinen Geschwistern hättest du dann wohl keine Hilfe mehr zu erwarten.

Wenn du jetzt "die Füße still hälst" - könntest du dann nicht im Zweifelsfall trotzdem später Anspruch auf das Erbe deines Vaters erheben? Da du das ja nie ausgeschlagen hast? Oder verfällt das?
Und: würden deine Geschwister wirklich zulassen, dass du komplett enterbt wirst?
Wieviel könntest du angesichts der Pflege deiner Mutter einklagen?

Last but not least:
Was willst du im Worst Case Szenario mit dem drittel eines halben Hauses?

Ich würde wohl hauptsächlich für ein gutes Verhältnis zu den Geschwistern sorgen.
Und alles weitere nach dem Ableben der Mutter klären.
Ausnahme: ein Fachanwalt erklärt dir, dass das Erbe deines Vaters nach soundsoviel Monaten verfällt, wenn du keinen Anspruch erhebst. Dann vielleicht. Vielleicht.

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Mit dem Drittel eines Viertelhauses!

Die Hälfte des Hauses gehört der Mutter schon immer, da es gemeinsamer Besitz mit dem Vater ist. Die andere Hälfte gehört dem Vater und diese ist nun das Erbe.

Von der Hälfte des Vaters erbt die Mutter 50% und die Kinder gemeinsam die anderen 50%.

Der Mutter gehören somit 75% und 25% allen drei Kindern gemeinsam. Macht 8,33% für jedes Kind.

Bearbeitet von Wilhelmi
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Ah, stimmt.
Die Mutter erbt ja jetzt auch von der Hälfte des Vaters.
Das hatte ich so schnell nicht bedacht. In jedem Fall geht es hier also eher um die symbolische Geste - wenn es nicht gerade ein 8-Parteien-Haus sein sollte.

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Moralisch möchte ich mir kein Urteil erlauben, da ich die familiären Umstände nicht kenne. ABER bist du dir sicher, dass sich das lohnt? Bedenke, dass du auch Anwalts und Gerichtskosten trägst. Ganz davon abgesehen, was dann nervlich und familiär auf dich zukommt...

Soweit ich weiß bekommt man auch nur die Hälfte von dem was ein zusteht, wenn man klagt. Ich würde mir das nicht geben. Ich glaube du fährst finanziell und nervlich am besten, wenn du wartest.

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Sie muss doch gar nicht klagen, sondern nur ihren Erbschein beantragen, mehr nicht.

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Ok wenn das so ohne Weiteres geht, dann wäre das die eleganteste Variante. Trotzdem besteht das Risiko, dass die Mutter das in den falschen Hals kriegt und sie enterbt. Aber so wie die TE schreibt ist das Verhältnis eh zerrütet. Sie kann so halt sicher gehen irgendwann etwas zu bekommen...