Juristisch gegen Arbeitgeber vorgehen

Hallo liebes Forum,

ich möchte in TZ in Elternzeit wieder bei meinem Arbeitgeber anfangen, die Verträge sind auch schon fertig und unterschrieben. Mein Arbeitgeber möchte, dass ich zu Beginn meinen alten Resturlaub aus Vollzeit nehme (weit über 30 Tage), ist für mich auch in Ordnung. Aber sie verweigern den Urlaub auch in Vollzeit zu vergüten oder entsprechend zu verlängern (vorher 5 Tage Woche, jetzt 2 Tage Woche). Ich habe mir jetzt schon einen Anwalt gesucht und mich mehrfach juristisch beraten lassen, da ich auf meinen Anspruch nicht verzichten möchte. Momentan liegt ein letzter Klärungsversuch meinerseits im Personalbüro, wobei ich mir da keine großen Chancen ausrechne, da ich dort nun schon mehrfach abgewiesen wurde.

Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass ich meinen Anwalt einschalten muss und wenn es ganz blöd läuft, sogar klagen muss. Ich bin nun mega nervös und habe auch Angst so gegen meinen Arbeitgeber vorzugehen, weil ich dort eigentlich immer gerne gearbeitet habe und eigentlich auch weiterhin dort arbeiten wollte.

Musste von euch schon mal jemand diesen Weg gehen und kann aus Erfahrung berichten, wie alles ablief und ausging?

Lieben Dank :)

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Da du TZ in! Elternzeit arbeiten willst, würde ich den AG darauf hinweisen, dass dein "alter" Urlaub weder verrechnet noch genommen wird. Dieser bleibt einfach bis zum Ablauf der EZ und wird danach genommen. § 17 Abs.2 BEEG

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Stimmt, allerdings bräuchte es für TZ in EZ keinen neuen Vertrag. Die TE schreibt aber es wäre schon ein neuer Vertrag unterschrieben.

Alternativ könnte der alte Vertrag vollständig abgeschlossen werden, in dem der alte Urlaub auf Basis der Vollzeitvergütung ausgezahlt wird.

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Das habe ich meinem Arbeitgeber vorgeschlagen, also dass ich jetzt in TZ in EZ komme und den Urlaub dann einfach nach der Elternzeit in Vollzeit nehme, wollen sie nicht, da ich dann nächstes Jahr über 13 Wochen Urlaub hätte, was viiiiel zu viel ist. Sie könnten mir anbieten, dass die Teilzeitvereinbarung (Vertrag war etwas falsch ausgedrückt) zurück genommen wird und ich Zuhause bleibe und erst wieder zurück komme, sobald ich wieder normal in Vollzeit arbeiten kann und dann könnte ich auch Vollzeiturlaub nehmen. Kommt für mich aber nicht in Frage, da ich in den nächsten Jahren nicht plane, Vollzeit arbeiten zu gehen und ich außerdem auf das Gehalt angewiesen bin, wenn mein Elterngeld ausläuft.

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„Aber sie verweigern den Urlaub auch in Vollzeit zu vergüten oder entsprechend zu verlängern“

Das versteh ich nicht ganz. Willst du nur 2 Tage Urlaub nehmen, weil du ja jetzt nur zwei Tage arbeitest und somit aus 6 Wochen 15Wochen machen?
Ich kenne es nur so, dass Teilzeitkräfte genausoviel Urlaub haben wie Vollzeitkräfte und die müssen dann eben auch 5 Tage Urlaub einreichen, damit Sie eine Woche Urlaub haben.

Wie viel Urlaub hast du denn jetzt in deinem Teilzeitvertrag?

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Ja, so ist es. Es geht auch nur um den übrigen Resturlaub aus Vollzeit (entstanden durch BV und Mutterschutz), dieser ist entweder auch wie Vollzeit zu vergüten oder entsprechend zu verlängern. Bei der neuen Urlaubsberechnung in Teilzeit ist es ja völlig klar, dass mir der Urlaub auch ganz normal auf Teilzeit berechnet wird. Aber um diese Frage geht es ja auch gar nicht, da habe ich mich bereits Wochen lang mit beschäftigt und mich mehrfach abgesichert und beraten lassen. :)

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Also willst du es so haben, dass deine 30 Urlaubstage so geteilt werden, dass du jetzt nur noch 2 Urlaubstage nehmen musst um eine Woche Zuhause zu bleiben?

Denn in dem Fall wie ich es beschrieben habe, werden die 30 Tage einfach so gezählt, dass jeder 5 Tage Urlaub nehmen muss für eine Woche frei. Somit muss da nichts auf Vollzeit/Teilzeit angerechnet werden. 30 Tage sind 30 Tage, egal ob Vollzeit oder Teilzeit. Deswegen ja die Frage wie es bei dir im Teilzeitvertrag steht.

Wenn du juristisch dagegen vorgehen willst, kannst du dich bereits jetzt auf die Suche nach einem neuen Arbeitgeber machen, denn das wird zu 99% schief gehen. Zudem hoffe ich, dass du eine gute Rechtsschutzversicherung hast.

Bearbeitet von J-R.
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Hallo

ob du dort weiterarbeiten kannst kommt auf den Betrieb an. Viele Betriebe werden aber versuchen dich nach der Elternzeit nach eine Klage loszuwerden.
Gute Chancen das du bleiben kannst hast du in großen Betrieben, in einem kleinen wird es schwierig besonders wenn es evt ein Unternehmen unter 10 Personen ist

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Danke dir, die Befürchtung habe ich irgendwie auch. Wobei der Betrieb echt groß ist und die Personalabteilung sitzt an einem ganz anderen Standort. Aber dennoch, wer weiß, wie es die Bereichsleitung findet, falls ich tatsächlich klagen muss. Einen Anwalt habe ich nun eingeschaltet, da ich einfach nicht weiter komme.

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Hallo,
zur rechtlichen Situation wieviel zusteht etc. kann ich nichts sagen bzw. wurde da ja auch schon viel Kluges gesagt. --Re anwaltlichen Einbezugs kann ich nur sagen, dass ich mir dies sehr überlegen würde, wenn ich das Arbeitsverhältnis behalten wollte. Alles was über eine juristische Beratung hinausgeht bzw. ab dem Punkt an dem der AG weiß, dass ein Anwalt eingeschaltet ist, zerrüttet das Arbeitsverhältnis m.E. in einem Maße in dem es kaum noch gut weitergehen kann.
(Ich habe ein ähnliches Problem; man will mir meinen Resturlaub in Höhe von 20 Tagen verfallen lassen. Ich werde mich juristisch beraten lassen, mit der erworbenen Info nochmals an den AG herantreten, aber keinen Anwalt erwähnen. habe mich vor ca. 2 J. wegen Mobbings/Bossing in der Not an einen Anwalt gewendet und dies auch dem AG mitgeteilt. Ich kann nur sagen, dass dies meinem Arbeitsverhältnis nicht geholfen hat. ich bin noch da, aber es geht nicht wirklich weiter für mich).
alles Gute

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Danke dir. Der Betrieb ist zwar groß und die zuständige Personalabteilung sitzt an einem anderen Standort, aber man weiß ja nie, wie sich alles entwickelt. Die juristischen Infos habe ich ja bereits meinem Arbeitgeber vorgetragen, aber es ist einfach keine Lösung in Aussicht, da mein Arbeitgeber sich komplett stur stellt. Ich habe nun meinen Anwalt eingeschaltet, weil ich einfach keine andere Lösung weiß. Ich könnte natürlich nachgeben, aber es geht um viel Geld bzw. viel Freizeit und eventuell kommt noch ein zweites Kind, dann stehe ich ja wieder vor dem gleichen Problem und verschenke einfach viel zu viel. Karrierechancen gibt es bei mir am Standort eh nicht wirklich, es gibt ca. 20 gleichwertige Arbeitsplätze + eine Teamleitung. Wenn ich "mehr" möchte, müsste ich den Standort wechseln, kommt für mich aber in naher Zukunft nicht in Frage.
Ich wünsche dir auch alles Gute und dass du eine Einigung findest, ohne Anwalt.