Finanziell Hilfe während Elternzeit

Hallo,.

Ich werde für 2 Jahre in Elternzeit gehen. Nach 4 bis 6 Monate möchte ich mir einen Nebenjob suchen und ca 300 Euro dazu verdienen. Mehr fehlt uns monatlich nicht. Würde aber gerne die erste Zeit abwarten bis sich alles einspielt. Bewerbung dauert dann ja auch nochmal und schwanger was suchen bringt jetzt auch nichts.

Meine Frage betrifft daher die ersten Lebensmonate: ist es möglich in der Zeit Wohngeld zu beantragen?

Für mein erstes Kind kann ich weder Wohngeld noch Kinderzuschlag beantragen da der Vater nicht eingetragen ist. Anträge werden daher direkt abgelehnt was verständlich ist. Im Nachhinein das beste was uns passieren konnte. Er wollte es so.
Kann ich für Kind 2, eingetragene Vaterschaft und Unterhalt und für mich gesondert Wohngeld beantragen?
Im inet steht immer Mal, das einzelne Personen der Bedarfsgemeinschaft vom Erhalt ausgeschlossen werden. Das wäre dann meine Tochter.
Kinderzuschlag fällt für beide Kinder eh weg. Werde nur Elterngeld von ca 350 Euro bekommen und an Unterhalt ca 300 Euro. Dh ich hab dazu nicht genug Einkommen.

Im Notfall würden wir an Ersparnisse gehen. Die sind sehr überschaubar, aber 650 Euro werden nicht ausreichen. Kindergeld braucht die große komplett für Verein, Lebensmittel, Kleidung. Wird beim Baby ähnlich sein weil ich beim ersten Kind nie genug Milch hatte. Und pre Nahrung ist leider teuer.

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Kommt auf das Einkommen deines Mann an.
Warum soll die Allgemeinheit für den Unterhalt vom 1 Kind aufkommen?

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Und wieso nimmst du gleich 2 Jahre Elternzeit, wenn du sie dir eigentlich nicht leisten kannst?
Hast du dich schon um einen Kita-Platz gekümmert?

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Ich brauche keinen Kindergarten Platz.

Ich will ja nur auf 400 Euro Basis arbeiten. Halt lieber wenn das Baby 6 statt 3 Monate ist. Wären dann 4 Monate zum überbrücken.

Ich hasse meinen Arbeitsplatz. Bin für jede Stunde froh die ich dort nicht verbringen muß.

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Ich verstehe generell nicht ganz.

Du hast 2 Kinder. Lebst weder mit KV1 noch mit KV2 zusamemn, richtig?
Bekommst nicht viel Elterngeld, d.h. du hast vor Kind 2 auch nicht Vollzeit gearbeitet, richtig?
Wer betreut denn die Kinder, wenn du arbeiten gehst (wenn auch nur stundenweise)?

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Hallo,

2 x Kindergeld
Elterngeld
Unterhalt Kind 2
evtl. Betreuungsunterhalt f. K2

Ansonsten beantragen und schauen was herauskommt.

Viele Grüße

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Für Wohngeld musst du ein Mindesteinkommen haben, sonst musst du Bürgergeld beantragen. Wie hoch das Mindesteinkommen in deinem Fall sein muss, kann keiner von uns sagen, ohne deine genaue Miete etc. zu kennen, aber 650€ könnte sehr eng werden.
Kindergeld zählt bei diesem Einkommen nicht mit.
Wäre es ein Problem, Bürgergeld zu beantragen?

Ansonsten weiß ich leider nicht genau, ob es so einfach ist, deine Tochter vom Antrag auszuschließen. Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft. Blöd gesagt drückt sich der Vater vor dem Unterhalt und der Staat soll es ausgleichen....
Es könnte sein, dass ihr so nach wie vor weder Wohngeld noch Bürgergeld bekommen könnt, solange der Vater nicht eingetragen ist. Da bin ich aber nicht sicher, im Zweifel kannst du beim Amt nachfragen.

Nachtrag: Ich schätze, das Problem ist, dass der theoretische Kindesunterhalt von Kind 1 DIR als Erziehungsberechtigte zustehen würde und rechtlich nicht dem Kind selbst. Deswegen bringt es vermutlich nichts deine Tochter auszuschließen, du selbst bist die Anspruchsberechtigte.
Rein moralisch auch irgendwie verständlich: Wenn der Vater von Kind 1 euch z.B. 400€ Unterhalt zahlen würde, bräuchte keiner von euch Wohngeld oder sonstiges. Unterhalt geht immer vor Sozialleistungen.

Bearbeitet von Imalya
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Danke, wenn Wohngeld auch an Mindesteinkommen gekoppelt ist fallen wir wahrscheinlich eh raus. 350 ist sicher zu wenig.

Bürgergeld eher weniger. Wohngeld läuft halt automatisch aus. Wäre am einfachsten gewesen. Auch von den Anträgen.
Mit Nebenjob brauchen wir das ja dann nicht mehr.

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Ja, das ist es leider. Vielleicht bekommst du die 4 Monate ja irgendwie anders überbrückt.

Alles Gute euch :)

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Als erstes solltest du bedenken, dass du die Genehmigung deines AG brauchst, um woanders während der Elternzeit zu arbeiten.

Du kannst versuchen Wohngeld zu beantragen, aber ihr seid eben eine Bedarfsgemeinschaft.

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Es geht ja nur um 4 Monate. Monat 1 und 2 bekomm ich Mutterschaftsgeld. Und hier in der Umgebung gibt's einige 400 Euro Jobs. Wäre halt schöner mit 6 Monate statt mit 3 Monate. Weil dann schon über Beikost und abpumpen eine längere Zeit überbrückt werden kann. Man flexibler ist.

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Von was lebst du denn generell, wenn du nur minimal arbeiten gehst?

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Wohngeld wirst du mit dem Einkommen nicht bekommen, das ist viel zu wenig. Demnach müsstest du Bürgergeld beantragen und wirst das auch bekommen.

Beim Antrag musst du Unterhaltsansprüche angeben wie Betreuungsunterhalt, da das vorrangige Leistungen sind.

Wenn ich dein jetziges Einkommen sehe, kann es gut sein, dass du jetzt schon Bürgergeld bekommen könntest.

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Warum gehst du davon aus?
Erstmal ist der Ehemann/Partner in der Pflicht. Sein Einkommen wird mit angerechnet

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Ganz einfach, ich habe ausgerechnet , was sie in etwa an Bürgergeld erhalten würde.

Warum sollte sein Einkommen mit angerechnet werden?

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