Individuelles Beschäftigungsverbot

Hallo ihr lieben,

Ich bräuchte mal eure Hilfe, und zwar,-
Ich bin derzeit bis Mitte September in Elternzeit, jedoch ist das Unternehmen wo ich gearbeitet habe in Insolvenz gefallen und ist seid dem 01.09.23 komplett zu.
Darauf hin bin ich zum Arbeitsamt gegangen um mich arbeitslos zu melden, die Mitarbeiterin schickte mich allerdings zu meiner Krankenkasse (AOK) da ich wieder schwanger bin im 3te Monaten und von meinem Arzt ein ein Individuelles Beschäftigungsverbot erhalten habe, der Arzt weiß um meine Situation beruflichen Situation Bescheid und schrieb darauf das Schreiben.

Allerdings als ich meine Krankenkasse darüber informierte sagte mir die Dame ich brauche ein Arbeitsunfähigkeisbescheinigung 🤔 weil es könnte sein dass auch die nicht für mich zuständig sind ( hä ) 🤔 es wäre eine spezieller Fall.

Ich werde am Freitag zur aok gehen, ich dachte vllt hättet ihr ein paar Tipps oder das selbe ist euch auch wiederfahren

Freue mich über jede Antwort

Liebe Grüße

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Ja, da hat dein Arzt nen ganz schönen Bock geschossen und du hast wegen ihm die Rennerei.

Fakt ist:

Seit dem 1.9. bist du nicht mehr in Elternzeit.

Der Arzt kann nur aus medizinischen Gründen ein BV erteilen und auch nur, wenn du arbeitest.

Möchtest du überhaupt arbeiten?

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Hey, also ich falle unter Risikoschwangerschaft.
Bei meinem Mann und mir hat es auch sehr lange gedauert bis ich schwanger wurde, mit medizinischer Hilfe hat es dann endlich geklappt. 🙏🏻

Derzeit lag ich auch schon in den 3 Monaten 2 mal im Krankenhaus für einige Tage, da mein Zustand nicht stabil war, derzeit sieht alles noch nicht so rosig aus. Sobald alles in Ordnung ist wäre ich natürlich bereit in der Branche weiter zu arbeiten. Das hatte ich beim Arbeitsamt auch so weiter gegeben gehabt.
Mal sehen wie es kommt.

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Da du derzeit nicht arbeitest und deine Beschwerden daher nicht von der Arbeit kommen, hat sich deine Ärztin recht weit aus dem Fenster gelehnt. Das BV könnte angezweifelt werden. Eine AU scheint da angemessener.

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Klär auch, wer deine Beiträge für die Kk zahlt.

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Naja, durch das Beschäftigungsverbot stehst Du dem Arbeitsmarkt faktisch nicht zur Verfügung. Daher sieht man beim Arbeitsamt keine Zuständigkeit.

Anspruch auf ALG I dürftest Du daher auch nicht haben. Kannst Du Dich über Deinen Mann krankenversichern lassen?

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Ich hab' mal was gelesen, dass die Kombi arbeitslos + individuelles Beschäftigungsverbot zu den Sachen gehört, die nie so richtig geregelt wurden. Jobcenter sah sich nicht zuständig, weil nicht vermittelbar, Krankenkasse sah sich nicht zuständig weil keine AU. Folge: Schwangere mit dieser Kombi bekamen gar kein Geld.
Dann hat wohl eine Frau geklagt, ein Gericht gab ihr Recht und KK und Jobcenter verständigten sich auf einen Kompromiss: 6 Wochen Weiterzahlung ALG, danach per AU Weiterzahlung durch KK.

Vielleicht geht es bei Dir darum.

Grüsse
BiDi