Frage bezüglich Elternzeit

Hallo 🙋🏽‍♀️

Ich bekomme am 11.10 einen Kaiserschnitt. Mein Mutterschutz endet am 8.12

Beginnt meine EZ dann am 9.12.23 ? Muss ich bei einem Jahr Elternzeit, Elternzeit bis 10.10.24 angeben oder kann ich auch den 14.10.24 nehmen? Muss ich bei der Mitteilung an meinen AG über die EZ auch angeben, dass ich meinen Rest Urlaub gerne im Anschluss an die EZ nehmen möchte? Fragen über Fragen. 🤦🏽‍♀️🙈


Dankeschön!

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Deine Elternzeit beginnt mit einberechnung des mutterschutzes am Tag der Geburt also wäre das der 11.10.

Deine Elternzeit kannst du beliebig lang nehmen, dein Arbeitgeber muss das nur bestätigen. Stichtag ist in der regel der Geburtstag. Also könntest du auch 15 Monate nehmen. Ich habe dieses mal 2 ¼ Jahre genommen. Das ist mehr eine Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Beim elterngeld ist das wieder eine andere Geschichte.

Ja wenn du im Anschluss an die Elternzeit deinen RestUrlaub nehmen möchtest schreibe das gleich in den schreiben rein. Somit weiß dein Chef wie er mit dir rechnen kann und ob er das so genehmigen kann.


Ich hoffe ich habe nichts vergessen und es hat sich nichts geändert seit meinen letzten Stand.
Falls was nicht richtig ist kann gerne verbessert werden.

Wünsche eine schöne Geburt, eine schnelle Heilung der Wunde und eine tolle kennenlern und kuschelzeit. Alles Gute.

Bearbeitet von Ratlos.
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Ich danke dir. 😊

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Selbstverständlich beginnt die Elternzeit nach dem Mutterschutz, hier also 9.12.!

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Kleine Ergänzung: Elternzeit kannst du beliebig nehmen, auch taggenau. Es müssen nicht immer ganze Monate sein, der 14.10. ist auch möglich.
Nur das Elterngeld gibt es immer für Lebensmonate.

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Dankeschön 🙏🏼

Ich bin seit Februar im BV, habe also dieses Jahr keinen Tag Urlaub genommen. Stehen mir dann meine 30 Tage Urlaub nach der EZ zu oder wird er gekürzt? Mutterschutz endet am 8.12

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Dir stehen 30 Tage Urlaub zu. Während des BVs und im Mutterschutz wird der Urlaubsanspruch nicht gekürzt. :)

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Der Mutterschutz wird auf die Länge der Elternzeit angerechnet, die drei Jahre, die Dir zustehen enden also am Tag vor dem dritten Geburtstag des Kindes (sofern Du die drei Jahre am Stück nehmen würdest), trotzdem beginnt die Elternzeit, die frau beim Arbeitgeber anmeldet erst nach dem letzten Tag Deines Mutterschutzes. Angeblich gibt es Arbeitgeber, die die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses verweigern, wenn frau Elternzeit ab Geburt anmeldet.

Deine Elternzeit solltest Du ab dem 09.12.23 anmelden, und wenn Du ein Jahr nehmen möchtest, würde sie bis einschließlich 10.10.24 gehen.

Wie bereits geschrieben, ist die Elternzeitanmeldung aber relativ frei. Nur fürs Elterngeld ist es wichtig, Lebensmonate in Elternzeit zu sein und entsprechend kein Einkommen zu haben. Wenn Du nach dem einen Jahr nicht wieder direkt Vollzeit arbeiten möchtest/die Betreuung des Kindes nicht schon wasserdicht geregelt ist, solltest Du eh zwei Jahre Elternzeit anmelden und dann zu einem Zeitpunkt Deiner Wahl mit bis zu 32 Wochenstunden in Teilzeit in Elternzeit wieder einsteigen.

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Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz und endet bei ganzen Jahren immer am Zag vorm Geburtstag.