Gehaltsnachzahlung unter "Inflationsausgleich" auf Abrechnung, ist das richtig?

Hallo,

ich hoffe auf Hilfe von euch, es geht um Folgendes:

Ich habe eine Nachzahlung von meinem Arbeitgeber bekommen, da der Stundenlohn unter dem gesetzlichen Mindestlohn lag. Die Nachzahlung betrifft den Zeitraum ab Juli 2022 bis jetzt.

Nun habe ich meine Abrechnung bekommen und dort steht Inflationsausgleich drin. Auf mein Nachfragen sagte man mir, dass das die Nachzahlung sei. Kann man das so machen oder hat das vielleicht sogar Nachteile für mich? Wir haben keine Personalabteilung, sind ein kleiner Betrieb, daher kann ich dort niemanden fragen.

Ich danke euch für die Hilfe!

Gruß, kleinekecki

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Richtig ist die Vorgehensweise nicht. Die Inflationsprämie darf nicht den Lohn ersetzen. Das ist eindeutig geregelt. Ich würde mich für die Inflationsprämie bedanken und nachfragen, wann die Nachzahlung kommt. Ob nämlich der Arbeitgeber die freiwillig bereits ausgezahlte Prämie zurückfordern kann, kann ich mir nicht vorstellen. Die finanzielle Lage des Arbeitgebers sollte man natürlich berücksichtigen.

Hat er denn brutto für netto ausgezahlt oder sogar einen Teil einbehalten?

Deine Nachteile sind: weniger Einzahlung in die Rente, bei Kündigung weniger ALG I, bei Schwangerschaft weniger Elterngeld. Die Differenz dürfte allerdings nicht so hoch sein.

Ich würde auf die korrekte Nachzahlung bestehen.

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wer macht eure Lohnabrechnung?
der ausführende muss doch Aukunft geben können

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Ich würde einfach ruhig sein und das Geld nehmen.

Die Zahlung vom Inflationsausgleich ist steuer- und sozialabgabenfrei. Das heißt Du hast den Betrag Brutto für Netto bekommen.

Hätte er es als reguläre Nachzahlung deklariert, hättest du darauf Abgaben zahlen müssen.

Nachteile hast du dadurch erstmal keine, außer dass du für diese Monate eben weniger in Krankenkasse/Rentenkasse usw. eingezahlt hast. Da Du vorher unter Mindestlohn verdient hast, gehe ich jetzt nicht davon aus, dass diese 2 Monate Nachzahlung Deinen späteren Rentenansprüche wahnsinnig in die Höhe treiben werden.

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Es sind nicht nur zwei Monate, es sind 14 Monate.

Es ist schon ordentlich geschummelt, der Arbeitgeber spart sich hier sämtliche Sozialversicherungsbeiträge. So lange das nicht auffällt (!) gibt es vermutlich (außer den verpassten Rentenpunkten) keine Nachteile.
FALLS das aber z.B. der Krankenkasse auffällt, wird die ihre Beiträge nachfordern. Rein theoretisch kann sie dann auch den Arbeitnehmeranteil vom Versicherten direkt anfordern... das Finanzamt könnte Geld nachfordern, weil die Inflationsausgleichsprämie nicht versteuert wurde, es aber in Wahrheit eine Gehaltsnachzahlung ist, die eben durchaus steuerpflichtig ist.
Also der Arbeitgeber betrügt damit unser Sozialsystem, hofft, dass es nicht auffällt und wälzt einen Teil des Risikos auf den Arbeitnehmer ab. Ich würde mir das nicht gefallen lassen, sondern durchaus auf eine korrekte Abrechnung bestehen.

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Klar ist es geschummelt.

Aber es war auch schon selten dämlich diese Frage in einem öffentlichen Forum zu stellen. Jetzt weiß ja halb Deutschland ohnehin schon, dass hier betrogen wurde. Was soll man auf eine solche Frage antworten.

Ich sehe das zwiegespalten. Klar wären Krankenkassenbeiträge fällig gewesen. Aber wir zahlen alle schon genug, da würde sich mein schlechtes Gewissen in Grenzen halten.

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Hallo,

Im Prinzip ist das erstmal kein Problem. Wenn der Betrieb allerdings geprüft wird fällt auf dass der Mindestlohn nicht gezahlt wurde. Dann muss er Dir den nochmal nachzahlen wenn er den jetzt als Inflationsprämie deklariert. Ist also das Problem von Deinem Chef, nicht Deins.

LG
Sunny

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Betriebe werden alle 4 Jahre von der Deutschen Rentenversicherung geprüft. Da fallen doch gerade solche Sachen sofort auf. Mindestlohn ist auf jeden Fall etwas, was geprüft wird. Und dann finden sie auch die Nachzahlung, die nicht korrekt verbeitragt wurde.

Ich kann jetzt aber nicht beschwören, dass Dir nichts passiert. Wir hatten bisher nur Kleinigkeiten und dann musste nur der Arbeitgeber nachzahlen.

Falsch ist es auf jeden Fall, da die Inflationsausgleichsprämie zusätzlich gezahlt werden muss. Aber was ich nicht verstehe, warum hast du nicht vorher auf den Mindestlohn bestanden?

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Der Inflationsausgleich ist, meines Wissens, steuerfrei, allerdings eben nicht dafür gedacht, dass der AG damit (auch für ihn steuerfrei) normalen Lohn bezahlt.

Also eigentlich macht der AG sich strafbar. Ich wäre so auch nicht unbedingt einverstanden…