Frage zur Stellv. Kita-Leitung

Hallo ihr Lieben,
Ich habe eine Frage zum Thema Schwangerschaft/BV, vielleicht ist hier ja zufällig eine Kindergarten-Leitung oder stellv. Leitung, die mir weiterhelfen kann.
Ich bin aktuell schwanger und möchte es aus verschiedenen Gründen noch nicht bei der Arbeit sagen. Außerdem geht es mir soweit gut und ich weiß, dass ich gegen alle problematischen Kinderkrankheiten immun oder geimpft bin. Ringelröteln würde ich natürlich aufpassen.
Anfand Dezember habe ich das Ersttrimesterscreening bei der Feindiagnostik und danach würde ich gerne meine direkten zwei Kolleginnen einweihen. Problem ist, eine davon ist meine stellvertretende Leitung. Wisst ihr, ob sie verpflichtet ist, der Leitung Bescheid zu geben? Diese würde mich nämlich direkt ins BV schicken. Oder ist sie in dieser Position nicht dazu verpflichtet? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten und einen schönen Abend allen 🤗
Liebe Grüße von Julia

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Nein, dazu ist sie nicht verpflichtet.

Aber dir könnte daraus ein Strick gedreht werden, weil DU nämlich verpflichtet bist mit Kenntniss über deine Schwangerschaft deine Chefin zu informieren.

Bist du gewerkschaftlich organisiert? Lass dich beraten.

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Nein niemand ist verpflichtet seine Schwangerschaft zu melden sofern er nicht Mutterschutzrechte in Anspruch nehmen will.

Eine stellvertretenden Leitung ist oft in zwei Rollen unterwegs. Im Kinderdienst und dann als Leitungsfunktion. Du solltest ihr vorher ganz klar sagen, dass du es ihr in der Rolle als Kollegin sagst und nicht in der Leitungsfunktion und vertraulich.

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Wie soll denn das gehen? Also dass die TE es ihr nur in der Rolle als gleichrangige Kollegin sagt.

Sobald die Vorgesetzte Kenntnis von der Schwangerschaft erhält, ist für den AG der Mutterschutz einzuhalten. Und sofern sich die stellvertretende Leitung nicht auf eine Schizophrenie herausreden kann, bekommt sie den schwarzen Peter und im schlimmsten Fall wirklich Probleme.

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Ich kenne eine ähnliche Situation, da gab es Probleme und deswegen sind damals im Anschluss Köpfe gerollt und zwar der Kopf, der jetzt deiner Kollegin gehören würde. Du bringst sie in Teufels Küche, wenn du sie einweihst. Lass es lieber. Die stellv. Leitung ist quasi die Leitung in allen Angelegenheiten, die diese gerade selbst nicht wahrnimmt. In der Kita unserer Kinder vertreten sie sich z.B. gegenseitig und können sich nicht auf Unkenntnis berufen.

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Danke für deine Erfahrung! 🤗