EG für Kind Nr. 2, Tätigkeit bei anderem Arbeitgeber während EZ

Hallo ihr lieben,

ich hab mal ne Frage bezüglich Elterngeld / Berechnung / kluge Schachzüge 🤪

Ich mit aktuell schwanger mit Kind Nr. 2. ET ist im April 2024. Noch befinde ich mich in EZ, arbeite aber seit Oktober (Midijob) bei einem anderen Arbeitgeber. Elterngeld fürs erste Kind habe ich 1 Jahr erhalten und letzte Zahlung war im März 2023 (Kind Nr. 1 ist im April 2022 geboren).

Nun meine Frage: Wenn ich bei meinem Hauptarbeitgeber die Elternzeit vorzeitig beende um das Mutterschaftgeld zu erhalten, bekomme ich es von meinem Hauptarbeitgeber oder nun vom neuen wo ich den Midijob ausübe? Welches wird hierbei als „Maßstab“ herangezogen? Und bringt eine Ausklammerung etwas um das Elterngeld etwas anzuheben?

Ich hoffe ihr konntet meinem Gedankengang folgen 😅

Grüßle 🙋🏼‍♀️

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Der Zuschuss des Arbeitgebers bemisst sich nach dem Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung. Es zählt also der Midi Job.

Ausklammern kannst du meines Wissens nichts, um mehr Geld zu erhalten. Der Mutterschutz sollte ausgeklammert sein, dann würden noch 1-2 Elterngeldmonate in die Berechnung einfließen. Diese kannst du dann ausklammern und durch die Monate vor deinem ersten Mutterschutz ersetzen.

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Sie hat den Midijob bei einem anderen Arbeitgeber. Bekommt sie nicht bei ihrem Hauptarbeitgeber volles Mutterschaftsgeld, wenn sie dort die EZ beendet? Dort hat sie seit der Geburt nicht gearbeitet.

Bearbeitet von Imalya
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Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird der Unterschiedsbetrag zwischen 13 Euro und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung gezahlt
(MuschG § 20)

Andererseits:
Haben Sie eine Elternzeit vorzeitig beendet, in der Sie in Teilzeit gearbeitet haben, gelten für die Berechnung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts Besonderheiten: Es muss geprüft werden, ob es für Sie günstiger ist, die Berechnung anhand Ihres Einkommens während der Elternzeit oder anhand des Einkommens vor der Elternzeit zu berechnen. Das Teilzeitentgelt, das Sie vor der Beendigung Ihrer Elternzeit oder während der Elternzeit erzielt haben, bleibt unberücksichtigt. Das geht jedoch nur, wenn das durchschnittliche Entgelt ohne die Berücksichtigung der Zeiten, in denen dieses Arbeitsentgelt erzielt wurde, höher ist. Damit wird vermieden, dass Sie beim Mutterschutz für das jüngere Kind durch die Elternzeit für das ältere Kind benachteiligt werden.
(https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/wie-hoch-ist-der-arbeitgeberzuschuss-zum-mutterschaftsgeld-wenn-ich-waehrend-der-mutterschutzfrist-noch-in-der-elternzeit-fuer-mein-aelteres-kind-bin--124890).

Also hast du hier recht. Vermutlich wird geprüft, ob sie mehr Mutterschutzgeld durch den Midi Job oder ihre Tätigkeit vor der ersten Elternzeit erzielen würde, wobei vermutlich letzteres der Fall sein wird.

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