Haushaltsgeld verlangen

Hallo,ich schreibe in dieses forum,da ich mir unsicher bin wie ich mich verhalten soll.

Meine Tochter (19) hat vor 3 Wochen ihr Baby bekommen. Sie wohnt noch bis zum Sommer bei uns( Sohn und Partner) .

Sie ist mit ihrem Freund zusammen, der noch bei den Eltern wohnt aber seit der Geburt täglich bei uns ist.

Meine Tochter bezieht Bürgergeld und ihr Freund macht eine Ausbildung. Sie bekommt einen Teil zur Miete vom Amt.

Mein Partner geht arbeiten und ich fange ab November wieder an in Teilzeit zu arbeiten.

Bis jetzt haben wir kein Geld von den beiden verlangt aber so langsam können wir nicht 5 Erwachsene Personen ernähren.
Der Freund meiner Tochter duscht jeden Tag bei uns und natürlich isst er auch ( wobei er sich zurück hält und lieber hungert als etwas in die haushaltskasse beizusteuern)

Meine Frage,soll ich den Mietanteil von meiner Tochter verlangen ? Soll der Freund etwas in die Haushaltskasse abgeben?

Muss noch dazu sagen die letzten 6.monate waren für uns nicht gerade finanziell einfach.

Vielen Dank vorab:)

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Ich sehe es ja so, klar, meine Kinder und so… aber, irgendwann müssen sie ja lernen, dass das Leben einfach etwas kostet… den Mietanteil welche sie vom Amt für die Miete bekommt würde ich ganz klar verlangen! Dann würde ich es abhängig davon machen, wie viel sie zu Hause mit erledigt, wenn sie „nur“ faul rumsitzt, du sie quasi bedienen musst, würde ich auch Geld verlangen! Wenn sie aber eine fleissige Biene ist, auch mal ohne zu Murren selbstständig Putz, kocht und wäscht, würde ich zwar trotzdem wegwaschen verlangen, diese Geld aber für ihren Auszug auf die Seite legen! Des Geld welches sie vom Amt bekommt, was macht sie damit? Spart sie was weg für ihren Auszug?

Auch von ihrem Freund würde ich was verlangen… er könne auch mal den Einkauf oder so übernehmen….

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Ich würde eine Weiterleitung des Mietanteils verlangen.

Das Geld bekommt sie vom Amt genau für diesen Zweck. Wenn sie faktisch keine Miete zahlt, dann muss sie das auch beim Amt so einreichen. Die Übernahme der Miete ist eine zweckgebundene Leistung und der Empfänger darf diese nicht zweckentfremden. Man könnte von Sozialbetrug sprechen.

Bearbeitet von Inaktiv
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Mietanteil würde ich persönlich jetzt nicht von meinem Kind verlangen, aber ich würde erwarten dass es, sofern es Geld verdient/bekommt, für sich selbst sorgt weitgehend. Wenn der Freund täglich bei euch ist und duscht etc. würde ich das ansprechen wie sie sich das vorgestellt haben(Energiepreise etc.). Er könnte ja auch bei sich zu Hause duschen bevor oder nachdem er bei euch war.

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Meine Tochter bekommt von Amt einen Mietanteil. Sprich das Amt hat unsere Miete durch 4 geteilt. Deshalb weiß ich nicht ob wir ihr das abnehmen sollen. Sie hat ja keinen Verlust dadurch.

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Gut, das mit dem Mietanteil wusste ich nicht. Wenn sie dafür zusätzlich Geld bekommt, sollte sie das dann auch tatsächlich bei dir als „Miete“ abgeben.

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Deine Tochter lebt momentan mit Kind und Partner für Lau und hat das ganze Bürgergeld inkl Mietanteil zur freien Verfügung?
Wenn ja, dann lebt deine Tochter im ziemlichen Luxus. Wenn Sie im Sommer anziehen will, dann würde ich Sie bereits jetzt auf den Boden der Tatsachen holen und selbstverständlich Geld verlangen.
Ja, Ihr seid die Eltern, aber Ihr seid nicht die Wohlfahrt, wo man in Saus und Braus für 0€ leben kann.

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Wichtiger als die Fragestellung scheint mir die Perspektive zu sein. Wie lange soll das denn so laufen? Wenn alle nächste Woche ausziehen muss man kein Fass dazu aufmachen wer wo duscht.

Macht zusammen einen gemeinsamen Plan für die nächsten Monate oder Jahre, falls es den nicht gibt. Und dann schaut man wie die Finanzen zu einem solchen Plan passen können. Bleiben sie länger dann teilt alle gemeinsamen Kosten erstmal durch 5 Erwachsene und schaut ob das realisierbar ist oder ob ihr irgendwo, so wie jetzt, mehr dazu geben wollt damit es passt.

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Wenn sie nichts zahlen würde ich erwarten das sie 2 mal im Monat den Wocheneinkauf macht.
Wenn sie das nicht schafft dir das Geld für den Wocheneinkauf gibt.

Sie sollte den Mietanteil definitiv an dich weiter geben.

So würd ich es handhaben.

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Ich würde von meinen Kindern kein Geld fordern. Aber ich kann halt nur von unserer Situation zuhause ausgehen.

Deine Tochter ist 19. Was hat sie bisher gemacht? Hat sie ne Ausbildung? Nen Arbeitgeber hat sie ja scheinbar nicht, oder?
Ihr Partner ist noch in der Ausbildung und hat wahrscheinlich selber nicht sonderlich viel zur Verfügung. Bezieht er nebenher auch noch Sozialleistungen?

Mir würde aber auf alle Fälle was dran liegen, dass die beiden ihre Zukunft aktiv mitgestalten.
Das heißt: Ausbildung, Job, Kinderbetreuung sichern und auf eigenen Beinen stehen.

Wieso wohnen die beiden noch bis zum Sommer bei euch? Haben sie dann eine Wohnung? Wovon leben sie dann? Wer bezahlt die Miete?
Wenn die letzten Monate schon nicht so einfach waren, dann frage ich mich, warum
a) du selber noch keinen Job hast
b) deine Tochter sich nicht zumindest schon einen Minijob für später gesucht hat
c) dein "Schwiegersohn" keinen Nebenjob hat

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Sie bekommt aber Geld vom Ant genau für diese Zwecke

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Ich weiß.
Aber ich würde als Mutter dafür verlangen, dass sie dieses Geld in ihr Kind investiert.
Zudem würde ich voraussetzen, dass sie sich bereits JETZT um einen baldmöglichen Kita-Platz bemüht und arbeiten geht.

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Was hat deine Tochter vor dem Baby gemacht?

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Sie sollte eine Ausbildung anfangen hatte schon den Vertrag sicher.

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Hat sie Abi gemacht, oder wieso beginnt sie die Ausbildung erst mit 19?

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Deine Tochter müsste mit dem Zuschlag für Alleinerziehende 1.000 € + Mietanteil erhalten. Ohne Ausgaben lebt es sich davon sehr gut.

Ich würde mir den Mietanteil direkt vom Jobcenter überweisen lassen. Zusätzlich würde ich Geld für Lebensmittel, Strom etc. verlangen. Das Bürgergeld ist das klar geregelt und wie es sich zusammensetzt, kannst du hier ablesen:

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Sie zählt doch nicht als Alleinerziehende, wenn sie mit anderen über 18jährigen in einem Haushalt lebt.

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Im Steuergesetz wäre es so, aber nicht im SGB II. Da bildet sie mit ihrem Kind eine Bedarfsgemeinschaft. Ihre Eltern spielen hier keine Rolle.

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