Abfindung bei Betriebsschließung

Hallo.

Brauche mal eure Hilfe.
Ein Betrieb schließt (nicht weil er pleite ist, sondern weil er nur noch das Hauptwerk im Ausland betreiben willI).
Mehrer Hundert Arbeiter/Angestellte werden entlassen. Viele davon schon mehrer Jahrzehnte dort beschäftigt.
Normalerweise würden die Leute das 1,5fache Bruttogehalt x die Jahre der Betriebszugehörige als Abfindungszahlung bekommmen.
Nun hat jemand gemeint, der Betrieb könnte um einiges weniger an Abfindung zahlen, weil der Betrieb an die Börse geht/ging. Genaueres konnte die Person aber nicht in Erfahrung bringen.

Weiß jemand von euch von dieser Methode? Was hat das mit dem Börsengang zu tun?

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Grundsätzlich muss ein Unternehmen gar keine Abfindung zahlen. Und wenn die eine zahlen, dann gibt es dafür auch keine feste Regel an die das Unternehmen sich halten muss.

Eine übliche Abfindung berechnet sich auch eher so: Bruttomonatsgehalt x 0,5 x Jahre der Betriebszugehörigkeit

Bearbeitet von Abfindung
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Ja, das ist mir schon alles klar.
Das mit den 1,5 Bruttogehältern ist wohl tatsächlich so gegeben.

Es geht mir hier rein um die Aussage, dass die Höhe der Abfindung ggf. was mit dem Börsengang zu tun hätte.

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Einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Abfindung und Börsengang gibts nicht. Wenn, dann eher indirekt: Abfindungen sind Ausgaben, die die Bilanz verschlechtern. Das mögen Aktionäre gar nicht.

Wenn man also ein Unternehmen an die Börse bringen will, müssen die Zahlen hübsch aussehen. Daher würde ich als Unternehmen versuchen solche Abfindungen zu vermeiden.

Für den Arbeitnehmer empfiehlst sich ein Anwalt für Arbeitsrecht. Und das aber schnell, bevor die Unternehmensseite Fakten schafft.

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Sorry, falsches Forum.
Bitte verschieben - möchte aber anonym bleiben bitte.

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Wenn du googelst findest du einige hilfreiche Infos. Z.b. hier:

https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/arbeitsrechtsschutz/abfindung-bei-kuendigung/

Da steht auch das, was die TE vor mir schon geschrieben hat (max 0,5 des Gehalts).