Elterngeld zweites Kind / Schwanger in Elternzeit

Hallo,
ich bekomme noch bis Mai 24 Elterngeldplus (hatte es 22 Monate) aber bin noch bis August in Elternzeit.
Wenn ich nun angenommen wieder schwanger werden würde bis August, wieviel Elterngeld würde ich dann beim zweiten Kind bekommen bzw wie ist der Bemessungszeitraum?
Zählt dann das Elterngeldplus und die Monate bis zum Mutterschutz bei der Berechnung?
Ich gehe direkt wieder ins Beschäftigungsverbot.

Danke schonmal vorab. Eventuell hat ja jemand Erfahrung.

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Der Bemessungszeitraum ist der selbe wie beim ersten Kind.
Vom Elterngeld+ kannst du 14 Monate ausklammern. Der Rest wird dann mit deinem Gehalt (wenn du wieder arbeiten gehst) vor dem Mutterschutz und 0€ Monate „aufgefüllt“. Daraus ergibt sich dann dein neues Elterngeld.

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Vielen Dank für deine Antwort.
Also bedeutet es wenn der ET im Dezember wäre, dann würde ich Dezember-Mai Elterngeld, Juni-Oktober Gehalt und dann Mutterschaftsgeld eintragen in den Antrag?

Ich finde es irgendwie ziemlich verwirrend.

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Bei dem Beispiel ET Dez 24 und Mutterschutzbeginn Nov 24 ist der Zeitraum Nov 23 bis Okt 24.
- Juni 24 bis Okt 24 Gehalt (5 Monate)
- Nov 23 - Mai 24 0 Euro (7 Monate)

Nach meiner Rechnung gehen deine ersten 14 Monate Elterngeld ja nur bis Sep 23? Leider steht da nirgends explizit wann das erste Kind geboren ist, dann wär's einfacher.

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