Kündigungsfrist im bzw nach Mutterschutz

Ihr Lieben,
Ich bräuchte mal eine fachliche rechtlich Einschätzung eurerseits, um zu wissen, ob ich völlig auf dem Holzweg bin.

Ich befinde mich derzeit in Elternzeit. Diese endet am 18.5.2025. Mein Arbeitgeber hat mir nun gekündigt zu nach der Elternzeit (die Beendigung des Arbeitsverhältnises ist grundsätzlich für mich in Ordnung, darum geht es mir hier nicht). Die Kündigung besagt ein Ende des Arbeitsverhältnises zum 31.5.25. In meinem Arbeitsvertrag sind als Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende vereinbart. Meines Wissens nach verletzt die Kündigung mit dem Enddatum damit doch Die Kündigungsfrist, oder?

Werde den AG natürlich darauf ansprechen bzwbdie Kündigung so nicht akzeptieren, bin aber aktuell (obwohl ich mr eigentlich sicher bin) verunsichert, ob ich richtig liege. Ich freue mich daher auf ein Feedback auf rechtlicher Grundlage von euch :)

1

Die Kündigung darf m.E. erst nach der Elternzeit ausgesprochen werden.

2

Also wäre demnach für dich das gültige Enddatum der 30.6.25, richtig?

3

Sehe ich auch so. Enddatum 30.06
Paragraph 18 BEEG.

Bearbeitet von Klara1
weitere Kommentare laden
6

Die Kündigung ist nicht rechtens, ABER:
Du hast drei Wochen ab Zugang für eine Kündigungsschutzklage. Je nachdem, wieviel Zeit dir noch bleibt, würde ich den AG auffordern, die Kündigung zurückzunehmen oder direkt Klage einreichen. Das geht auch ohne Anwalt direkt beim Arbeitsgericht.

7

Danke, das ist mir bewusst. Ich habe ja gesagt, dass ich den AG ansprechen werde, ich wollte mich nur vorab über die rechtliche Grundlage informieren und nicht nur auf mein Bauch gefühl vertrauen. Online hatte ich so konkret nichts aussagekräftiges gefunden. Danke für deine Info, in den 3 Wochen bin ich noch drin :)

8

Geh bitte sofort zum Arbeitsgericht und lege Klage ein! Ansonsten wird die, unrechtmäßige Kündigung, wirksam nach drei Wochen!


Welche Kündigungsfrist hast du?

Bearbeitet von verena43
10

Widerspruch beim Arbeitgeber ist bereits erfolgt. Mit der Kündigung wurde ich aufgefordert, dieser schriftlich zuzustimmen. Dies ist a) nicht durch mich erfolgt und b) habe ich schriftlich widersprochen.

Meine Kündigungsfrist ist 4 Wochen zum Monatsende.

11

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die man nicht unterschreiben muss.

Einer Kündigung kann man nicht widersprechen.

Reiche Klage ein und lass die Kündigungsfrist überprüfen. Wie lange arbeitest du dort?

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html#:~:text=B%C3%BCrgerliches%20Gesetzbuch%20(BGB),Ende%20eines%20Kalendermonats%20gek%C3%BCndigt%20werden.

weitere Kommentare laden