zu viel Mutterschaftsgeld?

Hallo ihr Lieben :)
Eben kam der Brief zum Mutterschaftsgeld an. Seit Oktober bin ich arbeitslos und bekomme ALG 1, deshalb habe ich einfach mit dem gleichen Betrag gerechnet.
Jetzt steht da aber etwas von einem Tagessatz von 40,76€, was einfach viel zu hoch ist und quasi meinem letzten Nettogehalt entspricht ... das irritiert mich sehr und kann ja irgendwie nicht stimmen, oder doch?
Mein Partner und meine Mutter sagen, ich soll das Geld einfach nehmen und nicht mehr nachfragen, zurücklegen und etwas abwarten, ob noch was kommt.
Aber eigentlich zahlt die KK doch maximal einen Tagessatz von 13€, also wer zahlt da meine Aufstockung? Mir ist etwas mulmig dabei und ich würde am liebsten nachfragen.

Ist sowas bei euch schon mal vorgekommen? Oder wie würdet ihr nun vorgehen?

Danke für eure Hilfe! und mit lieben Grüßen

Bearbeitet von vaelably
1

Ja, da ist sicher ein Fehler unterlaufen. Ich würde nachfragen

2

Ich muss der ersten Antwort wiedersprechen, das kann durchaus korrekt sein!

Wenn du arbeitslos bist weil z.B. dein Vertrag ausgelaufen ist, wäre deine Annahme korrekt und das Geld im Mutterschutz entspricht der Höhe des ALG1, kommt aber komplett von der Krankenkasse.

Falls du aber während der Schwangerschaft gekündigt wurdest, erhältst du Mutterschutzleistungen in gleicher Höhe wie dein ursprüngliches Nettogehalt, ebenfalls von der Krankenkasse. Ich hab dir mal einen Text von offizieller Stelle angehängt.

Warum bist du denn arbeitslos geworden? Im Zweifel trotzdem sicherheitshalber bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen, bevor du später etwas zurückzahlen musst.

3

In der Regel kann man schwanger doch nicht gekündigt werden

4

In der Regel nicht, aber in einigen Fällen wie Standortschließung oder (drogende) Insolvenz darf eine Schwangere mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde gekündigt werden.

5

Wenn du übergangslos im AlG 1 Bezug warst vor dem Beginn der Schutzfrist also bsp 21.1 AlG1 Bezug 22.2. Beginn Mutterschutz dann zahlt die Krankenkasse den gleichen Tagessatz wie die Bundesagentur für Arbeit ! Ist es dein erstes Kind erhöht sich der Anspruch ab der Geburt um 7 Prozent weil kinderlose einen geringeren Anspruch haben als Personen mit Kindern ;)