Minijob - Tage nachholen bei Feiertag/Krankheit

Servus,

ich arbeite aktuell während meiner Elternzeit auf Minijob-Basis an zwei Vormittagen in der Woche. Die Tage sind fest.

Nun ist es so, dass mein Vorgesetzter bei einem Feiertag verlangte, dass ich diesen an einem anderen Tag in der Woche nachhole.
Das habe ich dann gemacht, weil ich keinen Stress machen wollte.
Aber nun war ich an einem Tag kindkrank und auch hier sollte ich dann am übernächsten Tag den Tag nachholen.

Wie ist es denn gesetzlich richtig? Kann doch eigentlich nicht sein, oder?

1

Wenn die Tage fest sind, ist es nicht korrekt, dass du die Stunden bei einem Feiertag nachholen musst. Du musst dafür die Stunden gutgeschrieben bekommen. Das gleiche gilt bei eigener Krankheit.
Achte auch darauf, dass deine Urlaubstage korrekt berechnet werden.

Bei kindkrank ist es davon abhängig, ob auch dein Lohn für den Monat gekürzt wurde oder nicht. Da du nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, hast du keinen Anspruch auf kindkrank durch die Krankenkasse. Du kannst entweder tatsächlich
a) die Stunden an einem anderen Tag nacharbeiten
b) dir das Gehalt für die Fehltage aus dem Monatsgehalt streichen lassen und hast dafür keine Minusstunden.
Was du davon tust, ist Absprache zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Rechtlich Anspruch hast du nur auf b).

Bearbeitet von Imalya
2

Danke für die ausführliche Info 👌🏻