Ablehnung Schadensregulierung

Liebe Foren-Gemeinde,

ich hoffe, hier Rat von jemandem zu finden, der beruflich in der Versicherungsbranche, vielleicht sogar Schadensregulierung, tätig ist oder sich mit den Gepflogenheiten auskennt.

Ist es üblich, dass eine Ablehnung einer Schadensregulierung lediglich auf Basis der (beschönigten) Schilderung des Schädigers erfolgt ohne die Seite des Geschädigten zu kontaktieren?
Und wenn ja, lohnt es sich, einen Widerspruch einzulegen als Geschädigter, da der Schädiger unrichtige Angaben in seiner Schilderung gemacht hat? Wäre dazu zwingend anwaltliche Hilfe nötig oder kann man sich mit dem Absender des Ablehnungsschreibens direkt in Verbindung setzen?

Es handelt sich um einen Haftpflichtschaden, der nicht mit einem KfZ verursacht wurde - es besteht daher nicht die Möglichkeit des Direktdurchgriffes von der Versicherung des Geschädigten zum Schädiger.

Einen schönen Samstag.

1

Hi,

Ich bin Schadensreguliererin.

Weshalb wurde abgelehnt? geht es um den Versicherungsschutz dann Klär ich das nicht mit dem Anspruchsteller sondern dem Versicherungsnehmer.

Ist die Ablehnung wegen der Haftung höre ich mir grundsätzlich beide Seiten an um eine rechtliche Haftungsbeurteilung vorzunehmen.

Lg

2

Ach ja und auch Du kannst dich an die Versicherung wenden. Geht auch ohne Anwalt.
Sollte der Versicherungsnehmer nachweislich unwahre Angaben gemacht haben (Zeugen wären hilfreich, da die Nachweispflicht dem Anspruchsteller obliegt) kann er seinen Versicherungsschutz verlieren. Ihr bekommt dann aber auch nichts von der Versicherung, da bleibt nur der Zivilrechtliche Weg.

3

Vielen Dank für deine Antwort.

Ich suche jetzt Zeugen per Klassen-Chat ohne den Namen des Schülers zu nennen, der den Schaden mutmaßlich verursacht hat. Vielleicht hat es ja zufällig jemand beobachtet.
Er hatte es ja gegenüber meiner Tochter (Geschädigte) und ihrer Mitschülerin zugegeben. Seine Mutter sagte auch im persönlichen Telefonat, dass er - wenn er so reagiert hat - es war. Dann wurde schon abgemildert. Weil das aber auch damit noch zu dem Schaden geführt haben könnte, waren auf einmal drei ominöse Schüler in dem Garderobenraum. Und bei der Versicherung wurde sowohl der Schulrucksackstandort als auch die den Ranzen bewegende Extremität falsch angegeben.

Bin echt gespannt, was da rauskommt. Glücklicherweise habe ich eine eigene Versicherung, die den Schaden (trotz Verursachung von Dritten) übernehmen würde (telefonisch schon abgeklärt). Aber den Selbstbehalt (<100 EUR) für den Schadensfall muss ich ja tragen.

weitere Kommentare laden
8

Hallo,

wie alt sind denn die Kinder?
Wir hatten selbst schon mal den Fall, das ein Schaden von einem Kind (8 oder 9) verursacht wurde. Die Eltern haben die Versicherung eingeschaltet, die die Regulierung aufgrund des Alters des Kindes abgelehnt hat. Sie haben dann selbst den Schaden gezahlt.
Da hat es auch nicht geholfen, das das Kind eingestanden hat, den Schaden (unbeabsichtigt) verursacht zu haben. BIs zu einem gewissen Alter (ich glaube 10, bin aber nicht mehr sicher) würde die Versicherung nie zahlen.
Ob das generell so ist oder nur in diesem Fall so war, weiss ich aber nicht, ich arbeite nicht bei einer Versicherung.

LG N.

9

Der Junge ist 14. Bei der Versicherung hat er es ja nicht zugegeben. Er hat vor seiner Mutter gesagt, dass er den Ranzen mit dem Fuß weggeschoben hat. Bei der Begründung der Ablehnung steht, dass er den Ranzen mit beiden Händen vorsichtig bei Seite gestellt hat.

Ich habe eine Haftpflichtversicherung, die auch Schäden meiner Kinder übernimmt, auch wenn sie noch unter 7 Jahren sind.