Befristeter Vertrag, MuSchu, Elterngeld und Krankenkasse

Hallo ihr Lieben,

Ich habe leider keine Ahnung wie das alles läuft.
Ich bin aktuell in der 14 ssw. ET ist 30.9. Und mein befristeter Arbeitsvertrag läuft bis 31.8.. Der MuSchu beginnt zum 19.8.

1. Muss ich mich im Mai (wegen drei Monate Frist) arbeitslos (und arbeitssuchend) melden?

2. Wer zahlt denn den MuSchu für September und dann die 8 Wochen nach Geburt?

3. Muss ich die Krankenkassenbeiträge selber zahlen von dem Elterngeld?

4. Und krieg ich nach der Elternzeit nach einem Jahr dann ALG 1?

Fragen über Fragen. Ich bin total überfordert🥴 und hoffe ihr habt ein paar Antworten/Tipps für mich.

Liebe Grüße 🤗

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ALG 1 bekommst du grundsätzlich nur wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, also auch Termine mit denen wahr nimmst, Bewerbungen schreibst etc.

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1. Nein, brauchst du nicht, da dein Vertrag ja erst im Mutterschutz ausläuft.

2. Ab dem 1.9. zahlt die Krankenkasse ca. 67% deines Lohnes bis zum Ende des Mutterschutzes.

3. So lange du Elterngeld bekommst, bist du weiterhin krankenversichert. Erst, nachdem das Elterngeld ausläuft, müsstest du die Beträge seibst zahlen.

4. Du kannst ALG 1 bekommen sobald dein Kind eine Betreuung hat und du somit dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst. Das kann also nach einem Jahr sein, aber auch später (oder früher).

Falls du unverheiratet bist, macht es auf jeden Fall Sinn, das Elterngeld mittel EG Plus so lange zu strecken, bis du einen Betreuungsplatz für das Kind hast oder zumindest möglichst lange, falls es erst spät in die Betreuung geht.
Beachte auch, dass falls du später als 18 Monate nach der Geburt ALG 1 beantragst, es nicht mehr nach deinem letzten Gehalt, sondern nach einer Tabelle berechnet wird. In der Regel ist es dadurch etwas niedriger. Dein Anspruch auf bis zu ein Jahr ALG 1 bleibt aber bestehen, wenn du dich spätestens wenn dein Kind 4,5 Jahre als ist, arbeitslos meldest.

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Hallo 🙋🏼‍♀️ ich stehe vor der selben Situation, dass mein Vertrag während der Schwangerschaft ausläuft, aber ich kann nirgendwo etwas dazu finden, dass man Krankenversichert ist, während man Elterngeld bekommt. Hast du dazu eine Quelle?

Wenn ich Google stehen da 2 Optionen:
1. ALG 1 + 300 Euro Elterngeld = Krankenversicherung
2. ALG 1 ruhen lassen und man muss sich hier selber versichern und die Beiträge zahlen, wenn man nicht verheiratet ist.

Ich würde ansonsten nämlich auch gerne 2 Jahre Elterngeld plus nehmen, in der Hoffnung Krankenversichert zu sein und danach ALG 1 bekommen, sobald das Kind in der Kita ist.

Mich verunsichern die Aussagen im Internet und für mich liest es sich so, als müsste man die Beiträge selber zahlen für die KV, sobald man kein ALG1 bezieht…

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Ich weiß es ganz sicher als Info von der Krankenkasse selbst, als es eine gute Freundin betraf. Sie ist unverheiratet und war über das Elterngeld versichert. Ruf am besten selbst bei deiner Krankenkasse an und lasse dir die Info bestätigen, wenn du möchtest! Dann hast du auch eine gesicherte, verbindliche Info nach 10 Minuten.
Bedenke, dass du nur max. 22 Monate mit EG Plus überbrücken kannst, falls du nicht alleinerziehend bist.

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"4. Und krieg ich nach der Elternzeit nach einem Jahr dann ALG 1?"


Wenn du eine Betreuung für dein Kind hast.