Frage zu neuer Regelung Vatermonate

Hallo Zusammen,
ab jetzt dürfen die Väter ja nur noch einen gemeinsamen Monat bezahlte EZ nehmen und beide Monate müssen innerhalb von 14 Monaten genommen werden soweit ich das verstanden habe.

Gilt das für Geburten ab jetzt oder auch schon wenn das Baby 2023 geboren wurde?

Wenn das nicht möglich ist, weil Mutter noch länger in EZ, könnte man auf den 2. Monat verzichten ?

Vielen Dank und LG

1

Hallo,


diese Regelungen betrifft alle Geburten ab April 2024. Für Geburten davor gilt noch die alte Regelung.

Auf den zweiten Monat verzichten kann man nicht, man bekommt das Elterngeld nur bewilligt wenn man wenigstens 2 Monate beantragt.


Liebe Grüße
Tina

2

- Gilt ab April 2024
- Nein, wenn man auf den zweiten Monat verzichtet, hat man keinen Anspruch auf den ersten Monat
- Elterngeld und Elternzeit hängen nicht miteinander zusammen. Die Frau kann auch 2 Jahre in Elternzeit gehen und einfach im achten Monat kein Elterngeld beziehen, während der Mann es bezieht.

3

Und Ergänzung: es gilt nur für Basiselterngeld. Sobald einer von beiden oder beide Elterngeld Plus bezieht/beziehen kann man auch mehr Monate und in anderen Zeiträumen gemeinsam nehmen.
Ansonsten gilt: gemeinsamer Bezug von Basiselterngeld ist nur noch für max. einen Monat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate möglich.

5

Ah super, daran hatte ich überhaupt nichts gedacht. Aber da wir beide eh die 1800€ bekommen, macht es für uns rechnerisch ja keinen Unterschied wenn beide lange zuhause sein wollen. Danke für die Anmerkung!

weiteren Kommentar laden