Lohn im Beschäftigtungsverbot

Hallo,

Ich hab jetzt im netzt gelesen das der Durchschnitts werd der letzten 13 wochen genommen wird für mein Lohn/Gehalt im Beschäftigtungsverbot.

Nun habe ich aber das Problem oder ich sehe es als Problem, das ich im Februar Lohn/Gehalt bekommen habe und Dezember und Januar nur anteilig weil ich mit meiner Tochter zur Kinder Reha war?! Also habe ich für die Reha zeit geld von der Rentenversicherung bekommen und anteilig von meinem Arbeitgeber?!.

Weis jemand wie das da gerechnet wird?!

Liebe Grüße.


Sandra

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Es kommt nicht auf die letzten 13 Wochen/3 Monate an, sondern auf die letzten 13 Wochen/3 Monate VOR EINTRETEN der Schwangerschaft.

Zusätzlich darf dir m. W. kein Nachteil durch das Übergangsgeld entstehen. Hier vielleicht nochmal im Mutterschutzgesetz nachschauen.

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Ich hab ja schon alles mögliche gelesen! Ich finde dazu nur nichts genaues

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Schau mal hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__21.html

Fallen die genannten Monate überhaupt in den 3-Monats-Zeitraum?

Bearbeitet von verena43
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Es ist ganz einfach: du erhältst im Beschäftigungsverbot genau das, was du auch erhalten würdest wenn du normal arbeiten gehen würdest. Die Berechnung auf Basis der 13 Wochen ist nur relevant, wenn du ein schwankendes Gehalt hast durch z.B Provision oder Schichtzulagen. Hast du das? dann nimmst du die drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft und berechnest daraus den Durchschnitt. Dann bekommst du das. Hast du kein schwankendes Einkommen, sondern einen festen Monatslohn, bekommst du deinen ganz normalen Monatslohn einfach weiter.

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Naja mein Problem ist ja das ich von 19.12-20.01 in einer kinder reha war! Da hab ich ja geld von der Rentenversicherung kam! Und hat ich habe zuschläge, wegen Wochenende und Feiertage! Pflege eben….