Wechsel in gesetzliche Krankenkasse

Mein Sohn ist derzeit bei meinem Mann privat versichert. Mein Mann wechselt in den nächsten Monaten zur gesetzlichen Krankenkasse (freiwillig gesetzlich versichert). Unser Sohn soll dann auch zur gesetzliche Krankenkasse wechseln (Familienversicherung).

Nun stellt sich uns gerade die Frage, was ich bisher nicht rausbekommen habe, ob es egal ist, ob mein Sohn bei meinem Mann in der Familienversicherung versichert wird oder bei mir (ggf. haben wir beide dann unterschiedliche Krankenkassen). Ist das egal oder gibt es da was zu beachten (unabhängig von den Leistungen der jeweiligen Krankenkasse)?

Bzgl. der Kind-krank-Tage (bisher hatten wir diese nicht, da privat versichert): Hier kann auch jeder Elternteil die Erstattung von der Krankenkasse bekommen, auch wenn das Kind nicht bei diesem in der Familienversicherung ist, oder?

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Ich meine mich zu erinnern, dass Kinder beim mehrverdienenden mit versichert werden müssen. Vermutlich gibt es da aber wieder Ausnahmen der Ausnahmen der Ausnahmen...

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Ja, so ist es in jedem Fall, wenn der besser Verdienende privat versichert ist, aber mir stellt sich die Frage, ob das auch gilt, wenn beide gesetzlich versichert sind.

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Bei uns (beide gesetzlich) sind die Kinder bei mir mitversichert, obwohl ich weniger verdiene.

Aber ob das auch bei freiwillig gesetzlicher Versicherung so ist weiß ich nicht

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Hallo,
Kinderkrankengeld reicht derjenige bei seiner Krankenkasse ein, der das Kind betreut hat. Das geht nicht nach Krankenkasse des Kindes.

Bezüglich deiner ersten Frage kann ich nicht weiterhelfen, da ich im Leistungsbereich einer Krankenkasse arbeite.

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Doch, teilweise schon, da das Kind dafür gesetzlich krankenversichert sein muss.

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Das ist ja die Grundvoraussetzung, die nun erfüllt werden soll.

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Hi,

das ist egal.

Die Kinder waren erst bei mir familienversichert, als ich in Elternzeit war, dann war ich kurz noch länger freigestellt wegen Corona, weil noch nicht klar war, ob ich aus der EZ zurück kann, ob überhaupt Schule und Kidnergarten ist.

Da war ich dann nur auf 450 € Basis, damit ich in die Familienversicherung konnte, sonst hätte ich den Basisbetrag selbst zahlen müssen. Dadurch waren wir dann alle bei meinem Mann versichert.

Als wir dann die KK gewechselt haben und ich wieder angefangen haben zu arbeiten, blieben die Kinder bei meinem Mann und ich habe mich wieder selbst versichert.

Solange beide in der gesetzlichen Kasse sind ist es egal wo die Kinder sind. Relevant kann es werden wenn einer privat versichert ist, dann kann es sein, dass die Kinder nicht in die Familienversicherung können sondern auch privat versichert werden müssen.

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Wenn das regelmäßige monatliche Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet ist eine Familienversicherung des Kindes nicht möglich.

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Das steht wo?

In §10 SGB V steht das etwas anders. Da gibt es nämlich noch eine weitere Bedingung, die ZUSÄTZLICH erfüllt sein muss: Man muss privat versichert sein. Nur genau das soll ja aktuell geändert werden.

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Hast Recht

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Nochmal bitte in Kurzform:
Ihr seid verheiratet?
Derzeit:
Du?
Mann: PKV
Kind: PKV

Danach:
Du?
Mann: Freiwillige GKV
Kind: Nach Möglichkeit Familienversicherung in der GKV

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Ja, wir sind verheiratet. Ich bin gesetzlich versichert.

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In dem Fall gilt:
Das Kind kann in deine GKV familienversichert werden.
Das Kind kann zu deinem Mann in die GKV familienversichert werden.

Beitragsfrei (für das Kind) sind beide Optionen.

Da dein Mann gerade am Wechseln ist, wäre es vielleicht sinnvoll eine GKV zu wählen, die gute Zusatzleistungen für ihn UND das Kind bietet.