Erbangelegenheit

Hallo.

Bräuchte mal bitte euer Schwarmwissen.

Ehepaar hat ein Eigenheim. Dies hat die Ehefrau vor dem Kennenlernen des jetzigen Gatten alleine erbaut.
Nun, nach der Heirat waren sie beim Notar, denn sie möchte, dass im Todesfall das Haus alleinig ihr jetziger Ehemann erben soll. Die beiden haben keine Kinder.
Umgekehrt soll im Falle des Todes des Ehemannes aber auch alles bei ihr verbleiben.
Die beiden haben jeweils Geschwister/Halbgeschwister und Nichten und Neffen. Die Eltern der Frau leben beide noch, der Mann hat nur noch seine Mutter. Sein Vater, der aus erster Ehe noch weitere Kinder hatte, ist verstorben.

So.... Nun sagte ihnen der Notar, dass im Todesfall eines Partners erstmal die Eltern erbberechtigt wären.
Sind diese aber bereits verstorben wenn ein Todesfall bei dem Ehepaar eintritt, dann hätten die Geschwister bzw. Nichten/Neffen Anspruch auf ihren Pflichtteil.

Dies liegt den beiden nun verdammt schwer im Magen.
Sollte der Ehemann als erster versterben, dann müsste die Frau praktisch seine 6 Geschwister ausbezahlen, obwohl sie das Haus ursprünglich alleine finanziert hat. Kann das denn tatsächlich rechtens sein?

Können sie sich nicht ganz einfach gegenseitig als Alleinerbe einsetzen?

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Kann ich mir so nicht vorstellen. Wieso soll der Ehepartner nicht vorgehen, sondern Eltern oder Geschwister.

Ich würde mir nen Termin bei einem andere Notar oder beim Fachanwalt machen.

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Er sagte, der Ehepartner geht schon vor - aber die Verwandtschaft des Verstorbenen hat Anspruch auf den Pflichtteil.

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Mit welcher Begründung?
Mein Mann habe doch auch keinen Anspruch auf das Haus seines Schwagers, wenn seine Schwester versterben sollte.

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Das wäre nur der Fall, wenn das Paar nicht verheiratet ist.
Bei einer normalen Partnerschaft also.

Wenn ein paar richtig verheiratet ist, erbt der Mann/ die Frau alleine, sofern keine Kinder vorhanden sind.

Korrektur

Habe gerade nochmal nachgelesen. Die Erbfolge sieht vor, dass der Ehepartner und die Kinder erben. Sind keine Kinder vorhanden, rücken die Erben zweiter Ordnung vor.

Da das Haus aber nur dir gehört, sieht es meines Erachtens anders aus.
Lasst euch am besten nochmal richtig beraten.

Bearbeitet von hoeppy
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Falsch! Gerne hierzu BGB nachschlagen Kinder stehen vor anderen Erben, gibt es keine erben die Eltern und hier treten ggf. die
Geschwister ein.
Der Ehepartner steht immer neben den tatsächlichen Erben

Die Korrektur ist richtig!!
Haus kommt auf die Besitzverhältnisse an.

Bearbeitet von Erbeperbgb
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Es geht um meine Freundin und ihren Mann.
Weiß jetzt nicht, ob sie ihn schon im Grundbuch eintragen hat lassen nach der Hochzeit.
Wenn nicht, dann hätte sie eigentlich nichts zu befürchten, oder? Dann hat beim Tod ihres Mannes ja keiner Anspruch auf irgendetwas.
Und sollte sie vor ihm sterben, dann müssten "nur" ihre Verwandten (Eltern und Bruder mit Kindern) die Verzichtserklärung unterzeichnen.
Hab ich das so richtig verstanden?

Hat sie ihn allerdings mit ins Grundbuch eintragen lassen, dann sieht es für sie schlecht aus, sofern ER vor ihr stirbt. Dann wollen ca. 15 Leute ihren Anspruch von der Hälfte ihres verstorbenen Mannes. Somit müsste sie ihr eigenes Haus verkaufen, das sie das finanziell nicht stemmen könnte.

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Nach meinem Kenntnisstand hat der Notar Recht: es erben hälftig der Ehepartner sowie die Eltern oder - falls verstorben- deren Nachkommen.
Ihr könnt euch mit Testament zu Alleinerben einsetzen. Dann bleibt es jedoch bei einem Pflichtteilsanspruch (= die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs).
Das lässt sich nur mit Pflichtteilsverzicht aushebeln, den die Eltern/ deren Nachkommen aktiv erklären müssen.
Alternativ kann man Gegenstände vermachten, deren Wert dem Erbanspruch entsprechen.

Zum Haus: Ist denn dein Mann Eigentümer? Wenn es dein Haus ist, dann würde es ja im Falles des Versterbens deines Mannes gar nicht vererbt.
Andersrum, wenn du stirbst, müsstet ihr euch aber was überlegen, damit es dein Mann alleine erbt. Am besten Pflichtteilsverzicht deiner Eltern.
… alles nur nach besten Wissen…

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Danke für deine Info, die das eigentlich so bestätigt, wie es der Notar erklärte.

Es handelt sich nicht um mich, sondern um meine Freundin und ihren Mann.
Eigentümerin des Hauses ist meine Freundin. Ob sie ihn mit ins Grundbuch eintragen hat lassen, weiß ich jetzt ehrlich gesagt nicht. Müsste ich sie nochmal fragen.
Sie möchte, dass wenn sie verstirbt das Haus alleinig ihrem Mann gehört, ohne dass dieser ihre Eltern/Geschwister/Nichten/NEffen ausbezahlen müsste.
Umgekehrt halt genauso, denn er besitzt widerum auch ein eigenes Haus, das derzeitig von seinen Neffen und Nichten kostenlos bewohnt wird. Zudem wird er auch sein Elternhaus erben.

Pflichtteilsverzicht seitens der Mutter des Mannes geht schlecht, da er als ihr Betreuer eingesetzt ist, zusammen mit einem seiner Brüder.
Er müsste diesen Verzicht ja dann sich selber ausstellen, was wahrscheinlich nicht machbar ist, oder?

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Ggf. sollten sie sich gegenseitig ein lebenslanges Nießbrauchrecht eintragen lassen.

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„Kann das denn tatsächlich rechtens sein?“

Jap.


„ Können sie sich nicht ganz einfach gegenseitig als Alleinerbe einsetzen?“

Nein

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Ja, der Notar hat Recht, kann es aber auch vertraglich richten. Zumindest haben wir immer Ausschluss Anrechnung auf Pflichtei oder Pflichtteilsverzichte beim Notar mit Änderung der Besitzverhältnisse gemacht. Es müssen aber auch alle potenziellen Erben mitspielen und ggf. lässt man sich einen Verzicht anderweitig abkaufen.