Schwanger in Elternzeit / Beschäftigungsverbot

Hallo zusammen,

ich bin aktuell frisch schwanger und befinde mich noch in Elternzeit.
Erste Kind 08/22 geboren, bis 08/24 Elternzeit aber nur bis 06/24 Elterngeld.

Ich wäre ab August wieder arbeiten gegangen aber jetzt bin ich wieder schwanger und bekomme direkt ein Beschäftigungsverbot.
Meine Frage, kann/muss ich die Elternzeit jetzt vorzeitig beenden oder läuft die Elternzeit jetzt bis August weiter und danach dann einfach das BV?
Muss mich im Mai bei meinem AG melden, das war so oder so geplant.

Danke schonmal.

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Elternzeit läuft ganz normal weiter, danach greift das BV. Du darfst die Elternzeit nicht zugunsten eines BV beenden, das wäre Betrug.

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Deine Elternzeit läuft so, wie bisher, weiter und dann ab August das BV.

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Die EZ zugunsten eines BVs vorzeitig zu beenden wäre Betrug, der geahndet wird. Das ist nicht erlaubt.

Du meldest dich im Mai wie besprochen bei deinem Arbeitgeber und besprichst mit ihm, wie Du nach der Elternzeit arbeiten möchtest und vorallem kannst (wegen Deinem ersten Kind) . Wenn das geklärt ist, teilst Du ihm die Schwangerschaft mit und dann geht alles seinen normalen Gang ab dem ersten Tag nach Ende deiner EZ.

Du wirst wegen des BVs vielleicht (rein theoretisch) versucht sein, so zu tun als würdest Du wieder VZ arbeiten wollen, obwohl Du ohne Schwangerschaft nur Teilzeit arbeiten würdest. Da kannst Du natürlich pokern, musst aber bedenken, dass Du den VZ-Vertrag dann auch tatsächlich erfüllen musst, wenn Dein AG mutterschutzkonforme Ersatztätigkeiten oder Teamveranstaltungen/Fortbildungen für Dich hat. Oder wenn (Gott bewahre) die Schwangerschaft aus irgendeinem Grund nicht bestehen bleibt. Kannst du das dann nämlich wegen fehlender Kinderbetreuung nicht, musst du dann wohl oder übel kündigen.

Daher solltest du alles so planen und handhaben, als ob du nicht schwanger wärst.

Bearbeitet von Wilhelmi