Kinderzuschlag bei Wechselmodell

Hallo!

Bezieht jemand von euch Kinderzuschlag, wenn die Kinder im Wechselmodell leben?
Wenn der Unterhalt vom Vater wegfällt, weil ins Wechselmodell gewechselt wird, bleiben die Kosten fürs Wohnen und Heizen ja trotzdem noch.

Ich habe jetzt so nen Check auf der Seite von der Familienkasse gemacht und würde Kinderzuschlag bekommen. Ob die Kinder zu 100 oder 50% bei einem wohnen, fragen die aber nicht. Daher mal meine Frage gezielt an die, die das Wechselmodell praktizieren.

Danke euch!

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Paragraph 5 Abs. 4 Wohngeldgesetz: Betreuen nicht nur vorübergehend getrennt lebende Eltern ein Kind oder mehrere Kinder zu annähernd gleichen Teilen, ist jedes dieser Kinder bei beiden Elternteilen Haushaltsmitglied.

Also ja, beim Wohngeld ist es irrelevant, ob das Kind zu 100% oder zu 50% betreut wird. Für das Kind entsteht ein Anspruch als vollwertiges Haushaltsmitglied.

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Vielen Dank #freu
An Wohngeld habe ich gar nciht gedacht - das muss ich ja beantragen, bevor ich an den Kinderzuschlag denke. DAs steckt bei uns irgendwie zusammen... glaube ich #kratz

Bearbeitet von Chipstuete
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Kleine Info: nur weil ein Wechselmodell besteht heißt es nicht, dass der Unterhalt wegfällt

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Danke dir!
Ja, das lasse ich zuerst prüfen.
Aber unsere Gehälter unterscheiden sich nur um 500 EUR.