Welches Amt ist zuständig,wenn man kein Geld für die Kaution hat??

Hallo,

frage hier mal für meinen Bruder;-)
und zwar hat er bisher bei meinem Vater gewohnt,da der aber im Juli in ein Pflegeheim musste ,muss sich mein Bruder nun eine kleinere,billigere Wohnung suchen.
Da er aber kaum erspartes hat und momentan 862 Euro netto verdient,kann er sich die 3 Monatsmieten Kaution nicht leisten.

Auf dem Rathaus meinten sie dafür sind sie nicht zuständig,er soll beim Arbeitsamt anrufen (dort hab ich aber schon mal für ihn gefragt,Antwort:dafür sind sie nicht zuständig:-[)

Ja wer denn dann??

So langsam wirds nämlich echt knapp,er hat immer noch keine Wohnung gefunden und hat die bisherige zum 31.10 gekündigt #schock:-[

Wer kann helfen?
LG
jenni

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Hallo!

Dein Bruder sollte versuchen eine Ratenzahlung mit dem Vermieter zu vereinbaren.

vg
rosaundblau

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ich glaube da bekommt er niergends zuschüsse... wenn dann würde mich das wundern... entweder muss er auf der bank nach geld fragen, oder den vermieter nach ratenzahlung....

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also ich habe neulich mal gehört das es ein amt gibt der das ,,ausleiht" also gibt solange man da wohnt ....
ich glaube das war die gleiche stelle wos auch wohngeld gibt #kratz

hoffe ich konnte helfen :-)

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Hi Jenni,

hat er es mal mit ner Bankbürgschaft versucht?

Geht, soweit ich weiß, auch.

Abgesehen davon, darf der Vermieter höchstens 2 Kaltmieten Kaution verlangen.

Gruß, Nicole

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"Abgesehen davon, darf der Vermieter höchstens 2 Kaltmieten Kaution verlangen"

Woher hast Du das denn? #gruebel

Also ich musste bis jetzt in JEDER Wohnung 3 Kaltmieten Kaution bezahlen.

Hat sich da vllt. was geändert? #kratz

LG Krüml #mampf

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Oh, sorry, da hab ich wohl mal was gehört und entweder ist es schon wieder geändert oder ich habs falsch verstanden #hicks.

Ok, also 3 Mieten.

Aber das mit der Bürgschaft geht :-)

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Frag am besten mal bei der Stadt nach, da sind manchmal Ämter für zuständig, die man gar nicht kennt oder vermutet. Hier ist z.B. das "Amt für Soziales und Senioren" für Hilfen zur Beschaffung einer Wohnung zuständig.

Ich wage aber zu bezweifeln, dass er Unterstützung erhält, wenn er kein ALG 2 Empfänger ist. Aber versuchen würde ich es trotzdem. Sonst hilft nur Ratenzahlung. "Geschenkt" bekommt man die Kaution übrigens sowieso nicht, nur als Darlehen oder als Sicherheitsleistung.

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Bei dem Nettoverdienst sehe ich kaum Möglichkeiten.

Wie sieht es denn mit der Kaution aus die jetzt in der Wohnung "liegt"? Ansonsten gibt es Urteile, wo der Vermieter sich auf Ratenzahlungen einlassen muss, wobei er sich aber auf 3 Monate beschränken darf und ob es so gut ist gleich beim ersten Kontakt damit zu kommen ;-)

wt

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Hallo,

ich seh da weniger ein Problem. Ratenzahlung ist bei Kautionen gang und gäbe und hat keinen negativen Beigeschmack. Da man bei ner Anmietung einer Wohnung ja auch Gehaltsnachweise vorzeigt, kann man bei Privatvermieterhn sicherlich auch eine längere Laufzeit ausmachen. Bei dem Verdienst sollte jedem Vermieter klar sein, dass kleinere Raten sicherer sind als große, die mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht gezahlt werden können.

Ein offenes Gespräch bringt da sicher Klärung.

Da die alte Wohnung aber schon vor einer Weile gekündigt wurde, wäre es sinnvoll gewesen, gleich kleine Beträge beiseite zu packen. Aber nun langt die Zeit nicht mehr...

Vielleicht kann der Papa ein Darlehen geben?

Gruß Irene

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Er müsste doch aber auch noch Kaution von der anderen Wohnung zurückbekommen? Kannst Du Deinem Bruder nicht etwas Geld borgen?
Kathy