Kann Ehefrau für Ehemann eine EV abgeben?

Hallo ihr Lieben,

mein Mann muß eine EV abgeben. Allerdings weilt er seit dem 02.01.2007 in Holland. Dort arbeitet er zur Probe, in der Hoffnung einen Arbeitsplatz zu bekommen.

Nun soll er eine EV abgeben, oder die Summe bezahlen, ansonsten kommt ein Haftbefehl.

Die Summe können wir nicht bezahlen, sind im Moment noch ALG II - Empfänger. Das Erziehungsgeld ist noch nicht berechnet, und das Kindergeld ebenfalls noch nicht.

Zum Termin, den die Gerichtsvollzieherin gestellt hat kann er nicht erscheinen, sie will ihn nicht verschieben (ist ja ihr gutes Recht).
Sie kam deswegen nie bei uns zu Hause vorbei, und meinte auf mein Anfragen hin, das bei uns sicherlich nichts zu holen wäre. Deshalb hat sie gleich mal den Termin zur EV angesetzt.
Ich mußte vor Jahren mal bei ihr eine EV machen, dazu kam sie auch nur einmal vorbei. Wahrscheinlich denkt sie, das es bei uns nun immer noch nichts zu holen gibt, was nun ja auch stimmt.

Die Frage ist jetzt, kann ich im Namen meines Mann seine EV abgeben?
Unterschreiben muß ich bei der Gerichtsvollzieherin ja nichts, nur alles offenlegen.

Um am Haftbefehl vorbei zu kommen, würde ich den Termin für ihn wahrnehmen. Geht das denn überhaupt?

Wenn jemand eine Antwort weiß, dann bitte her damit.

#danke für Eure Antworten.

LG von Irina, Yannick (5) und Neela Yasmin (4 Wochen)

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Hallo.

Ich arbeite selbst in der Vollstreckung und weiss dass Eltern für ihre minderjährigen Kinder die e.V. abgegeben können, wie das bei Erwachsenen ist #kratz - sowas hatte ich noch nicht.

Wann kommt denn Dein Mann zurück aus Holland ? Ist schon eigenartig, denn so ein Termin kann ja auch verschoben werden.

Könnt Ihr den Betrag in kleinen Raten abstottern ? Das wird bei uns ganz oft so gemacht und solange man die Raten regelmäßig bezahlt, braucht die eidesstattliche Versicherung auch nicht abgegeben zu werden.

Versucht dies doch mal.

Heidi

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Hallo Heidi,

erstmal Danke für deine Antwort.

Warum die GV sich auf keine Ratenzahlung, oder Terminaufschiebung einlässt, weiß ich nicht. Sie hat es jedenfalls abgelehnt.

Deshalb wollte ich ja den Termin wahrnehmen. Bringt uns ja nichts, wenn die Polizei vor der Tür steht, und meinen Mann mitnehmen will.

Mein Mann kommt erst Ende des Monats zurück, er würde eh nur am Wochenende kommen können, und er wollte das Geld für die Heimreise sparen.

LG von Irina

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Hallo,

wie können denn Minderjährige, die ja nicht geschäftsfähig sind, zu einer EV geladen werden?

Gruss Irene

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Neine eine eidesstattliche Versicherung kann nur der Schuldner selbst abgeben - immerhin ist er ja derjenige der sich ansonsten auch strafbar macht - sinngemäß ist dass ein bisserl mehr als einfach mal hingehen und unterschreiben "ich hab nix"

Es ist aber ungewöhnlich dass die GV sich weigert den Termin zu verschieben - andererseits würde ihr nun Kofferpacken und rüberziehen hätte das wieder erhebliche Konsequenzen für die Gläubiger. Wann könnte dein Mann denn zeitnah heimkommen und die EV leisten? Evtl. könnte man den Termin verschieben wenn man dem Gläubiger auch glaubhaft versichert dass eine Arbeitsstelle in Holland auch zu einem Ausgleich der offenen Forderungen führt?!

LG sissy

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Hallo Sissy,

mein Mann kann erst Ende des Monats nach Hause kommen.
Über den Gläubiger wollte ich eine Ratenzahlung versuchen, der meinte aber, das diese Sache nun bei der GV liegt, und er keine Handhabe mehr darüber hat.

Koffer packen und rüber ziehen ist nicht, habe erst vor 4 Wochen entbunden, und das währe einfach zu stressig.

Geht ja auch nicht darum, sich aus den Staub zu machen, wenn wir das Geld hätten, dann würden wir auch bezahlen.

LG von Irina

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Jeder Gläubiger hat trotzdem noch handhabe darüber - aber ich denke mal das keine Gläubigervertretung zwischengeschaltet ist und deshalb diese Aussage kam.

Das mit dem rüberziehen war nur ein Bsp. der Gefahr - keine Unterstellung #liebdrueck es ist eben immer die Gefahr die besteht sobald sich der beteiligte im Ausland aufhält und dies uU eine langfristige Sache mit evtl. Ummeldung etc wird - ist mir leider beruflich schon öfters passiert - und muss eben von euerer Gegenseite auch in Betracht gezogen werden.

Ich bin ganz ehrlich - ich würd schauen dass es irgendmöglich ist dass er zum Termin erscheint - wenn der GL alles handeln dem GV überlässt und dieser nicht mit sich reden lässt würde ich es nicht auf einen Haftbefehl ankommen lassen. 1 Tag Urlaub ist immer noch besser als wenn er erstmal fehlt da er in Beugehaft sitzt.

LG sissy

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Hallo,

wenn sowas funktioniert, dann laß ich mich auf meiner Hochzeit von meiner Freundin vertreten und weile derzeit dann auf den Bahamas :-D

Nein...mal ehrlich: Das kann auf gar keinen Fall gehen!

ISt auch irgendwie logisch.
Du weißt ja im Zweifelsfall gar nicht, was Dein Mann hat. Klingt blöd, aber Du weißt eben nicht genau, ob er noch irgendwo ein Konto hat - oder Unterhaltsberechtigte ;-) Oder irgendwas. Falschangaben können strafbar sein.

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Hallo,

wie könnt ihr in so einer prekären finanziellen Situation noch ein weiteres Kind bekommen? Wie finanziert ihr das denn? Auf Kosten eurer Gläubiger?

lg

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Danke für deine konstruktive Anwort.
Du kennst unsere Lebenssituartion nicht.

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Ihr könnt eure Schulden nicht mal in Raten zahlen, jetzt steht sogar die EV an. Bitte, was verstehe ich da an eurer Situation nicht?

Ihr habt nicht mal Geld für das nötigste, aber ein Kind muß ja sein, zahlt ja schließlich die Allgemeinheit, schon klar.

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Nein, das ist nicht möglich!

Da du bereits einmal eine abgegeben hast, müsstest du das ja eigentlich wissen....

Gruß,
Anette

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Da fällt mir ein:
Wenn ihr absolu nix zahlen könnt, wieso macht ihr dann nicht ein privates Insolvenzverfahren???
Dann habt ihr mit den Gläubigern und den Gerichtsvollziehern nix mehr zu tun und die "Rückzahlung" erfolgt nur innerhalb des Rahmens der "Pfändungstabelle"....
Damit lebt es sich stressfreier und zufriedenstellend für die Gläubiger. Anlaufstelle hierfür ist die Schuldnerberatung - zB. Caritas.

Gruß,
Anette