ALG I + Mutterschaftsgeld

Guten Morgen,
also, ich bin seit dem 01.10. arbeitssuchend und bekam dementsprechend ALG I. Seit dem 04.01. bin ich nun im Mutterschutz und ich habe einen Aufhebungsbescheid vom Arbeitsamt bekommen. Nun ist es ja eigentlich so, dass man 13/Tag von der KK bekommt und der Rest vom AG auf den Nettolohn aufgestockt wird. Bekomme ich nun "nur" die 13/Tag oder wird mir auch der Betrag zum ALG I aufgestockt???
Noch ne Frage zum Mutterschaftsgeld. Ich habe am 15.02. Termin. WEnn der kleine Wurm jetzt beschließt, einen Monat vorher zu kommen, bekomme ich dann "nur" 2 Wochen vorher und 8 Wochen nachher Geld von der KK oder wie wird das gerechnet, ich mein jetzt auch wegen dem ELterngeld. Ich weiß, dass die 8Wochen nach der GEburt beim Elterngeld angerechnet werden, also das ist gar nicht die Frage, sondern, was halt mit dem verkürzten Zeitraum vorher ist.
Ich hoffe, ich habe mich ansatzweise verständlich ausgedrückt....

DANKE schon mal für Antworten
LG
Britta
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eigentlich bekommst du nix an mutterschaftsgeld da du ja keine arbeitsstelle hast wer wäre den dein arbeitgeber?

und du solltest mal mit deiner krankenkasse in kontakt treten alg2 beantragen und überhaupt dich mal mit profamilia zusammensetzten - die können auch sehr interessante für dich relevante infos geben.

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hm, wieso sollte ich denn alg2 beantragen??? würde ich 1.gar net bekommen, da ich ja noch Anspruch auf alg1 hätte und 2. mein mann dafür zu viel verdienen würde.
Aber danke

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Sorry, aber das ist totaler Quatsch. Schau mal in meinen Hauptbeitrag.

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Hallo Britta,

Du hast einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe Deines ALG I. Dazu musst Du einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Dafür bekommst Du eine Bescheinigung über den ET von Deinem Arzt. Frag ruhig mal nach.

Wenn Dein Zwerg geboren ist, musst Du einen Antrag auf Neuberechnung stellen. Mit der Geburt kannst Du einen Antrag auf Neuberechnung stellen, weil Dir ab dem Geburtstag 7 % mehr zu stehen. Dein ALG I würde zu diesem Zeitpunkt auch um 7 % steigen. Die KK berücksichtigen das häufig nicht von alleine.

Die Zeit, die Dein Zwerg evt. zu früh kommt, wird auf die Mutterschutzfrist nach dem ET aufgeschlagen. Allerdings wird dann das Mutterschaftsgeld - wie Du ja sagst - auf das Elterngeld angerechnet. Allerdings würde Dein Elterngeld dadurch wahrscheinlich steigen, weil das ALG I in die Berechnung wohl nicht einfließt.

LG,
die Landmaus

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oh, danke.... das ist ja nicht schlecht... und wer bezahlt das?? weißt du das zufällig? Muß ich da nen gesonderten Antrag bie der Krankenkasse stellen? Ich habe bis jetzt "nur" den Beleg vom FA und meine Berechnung vom AA dort eingereicht und warte spannend auf Post, aber ich dneke mal, die werden sich damit bestimmt zeit lassen. Oder??

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Hi,

das ist eine Leistung der Krankenkasse. Die eingereichten Unterlagen sind der vollständige Antrag und ich denke, dass Du bald schon Post haben wirst. Wahnsinnig viel Zeit lassen die sich da nicht.

LG,
die Landmaus

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