Hallo mein Mann und ich haben gestern vom Steuerberater unseren LOhnsteuerausgleich abgehohlt. Wir müssen für 2005 und2006 über 2000 Euro nachzahlen.
Wir sind total fertig. Mein Mann arbeitet Vollzeit als Schreiner LSK 3, und ich arbeite halbtags als Krankenschwester LSK 5,
unser Sohn ist im januar 3 Jahre alt geworden.
Sind wir verpflichtet den Bescheid beim Finanzamt abzugeben?
auf der Rechnung vom Steuerberater bleiben wir sowiso sitzen!
Ich kapiere es nicht wir verdienen beide nicht so viel, zahlen schon so viel Steuern und dann noch das!
Wer kann uns weiterhelfen?
Vielen Dank
Schock beim Einkommensteuererklärung! Wer weis Rat?
Hallo,
die Nachzahlung ist schon heftig, aber bei Lohnsteuerkombi 3/5 seit ihr zur Abgabe der Einkommensteuererklärung per Gesetz verpflichtet.
Ferndiagnosen sind natürlich schwierig. Kenne ja euren Bescheid und eure Einkommensverhältnisse nicht. Ich würde mit dem Bescheid noch mal zum Finanzbeamten eures Vertrauen gehen und noch mal nachfragen. Falls es bei dem hohen Betrag bleibt, könnt ihr bestimmt auch auf Raten abbezahlen.
Falls das so richtig ist, würde ich lieber wieder auf 4/4 wechseln. Dann bleibt euch die Nachzahlung erspart, ihr seit evt. nicht mehr zur Abgabe verpflichtet und bekommt vielleicht sogar noch was raus.
LG Yvonne
Was ist denn soooo viel Steuern?
Ich glaube das sagt schon jeder. Ich bin ja auch der Meinung, dass wir viel zu viel bezahlen. Der Staat sieht das anders.
Habt ihr auch wirklich alles absetzbare angegeben? Lade dir mal Elster vom FA runter, vielleicht habt ihr ja doch noch was übersehen? Ist der Kleine in der KiTa?
Ein Steuerberater wird schon wissen
Nee, es gibt auch schlechte Steuerbrater oder nur Steuerhilfen, die das schnell machen und einiges vergessen.
Rechne mal selber durch. Lade dir entweder Elster oder Wiso runter und prüfe nach.
Legt dir deine Abrechnung und seine vom Lohn hin und dann überleg, was man alles absetzen könnte um die Steuern wieder zu bekommen.
Ach ja, bei Steuerklasse 3 und 5 muss man eine Steuererklärung abgeben und wenn man einmal anfängt eine abzugeben, muss man jedes Jahr eine machen.
Hallo,
"wenn man einmal anfängt eine abzugeben, muss man jedes Jahr eine machen". Die Aussage stimmt leider (oder zum Glück ) nicht.
Wenn man nicht verpflichtet ist, eine zu machen, muss man auch keine abgeben, auch wenn man das z.B. das Jahr zuvor gemacht hat.
LG
Also ich weiß von unserem FA, dass wenn man eine abgibt und das darauf das Jahr nicht macht, angeschrieben wird, dass man eine abzugeben hat.
Hallo,
bei Steuerklasse III/IV kommt es oft zu so hohen Nachzahlungen. Vermutlich ist dein Einkommen wesentlich geringer als das von deinem Mann. Bei der Einkommensteuer werden beide Jahresgehälter addiert und davon den Steuersatz berechnet. Du zahlst zwar mehr Steuer durch deine Klasse, aber im Verhältnis zu euren Jahreseinkommen bezahlt ihr beide zu wenig Steuern. 4/4 rechnet sich meistens nur, wenn beide annähernd gleichviel verdienen, ansonsten bezahlt ihr übers Jahr verteilt noch mehr Steuern. Aus diesem Grund, wenn Frau halbtags über ein nicht sehr hohes Gehalt verfügt, ist es oft besser nur auf 400,-- € Basis zu arbeiten. Dein Steuerberater muß dich in dieser Hinsicht beraten und dir genau ausrechnen, wo die Grenze ist.
Sini
Und wer zahlt dann die Rente?
Es ist IMMER besser auf Steuerkarte zu arbeiten, auch wenns am Ende bitter ist, die Nachzahlung zu berappen.
"Vermutlich ist dein Einkommen wesentlich geringer als das von deinem Mann."
Ist das in dem Fall nicht der Sinn der Sache, dass man die Kombination 3/5 wählt...oder sehe ich da was falsch?